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04/02/2014

Kreditkartenbetrug der anderen Art

Kreditkartenfirmen wie VISA/Mastercard, oder auch Zahlungsprovider, die für den Onlineshopbetreiber die Zahlungsprozedur und Zahlungsmodule zur Verfügung stellen, sind in der Regel sehr hilfsbereit, wenn es darum geht neue Kunden zu gewinnen. Shopbetreiber unterschreiben dabei gern entsprechende Verträge, in der Hoffnung das alles getan wird um Betrug zu unterbinden. Gem. all den §§§§§-  gern Kleingedrucktes genannt, ist auf einen schnellen Blick alles getan,  und mit der Einführung der umstrittenen 3D Verifizierung scheint auch eine Besserung eingetreten zu sein.

Nun gibt es aber besonders dreiste Betrüger, die eine echte Kreditkarte, mit einem echten 3D Passwort nutzen, um zu betrügen.

Der Dumme ist mal wieder der Shopbetreiber.  Aktueller Fall:

In einem Fahrrad Onlineshop wurden zwei Bestellungen getätigt,- Zahlungsprovider hier Payone.  Eine Order kam aus den Niederlanden, eine aus England. Die Zahlungen via Kreditkarte ging anstandslos durch und die Ware, jeweils im Wert von knapp 2000, bzw 3000 Euro , wurden entsprechend ausgeliefert.  Die Auslieferung erfolgte normal.

Der Schreck kam 3 Wochen nach Auslieferung.  Zwei charge backs,  also Rückbelastungen der Zahlung aus den Niederlanden und aus England. Viele Telefonate später war der Shopbetreiber klüger und sich darüber im klaren, Ware weg, Geld weg.

Dieser § im „Kleingedruckten“ ist der Auslöser, bzw. der der einen in Sicherheit wiegt:

Für Sie als Händler hat 3-D Secure jedoch noch einen weiteren, nicht zu unterschätzenden Vorteil. Gingen Chargebacks – egal aus welchem Grund – bisher immer zu Ihren Lasten, können Sie sich jetzt gegen Chargebacks schützen, die auf Kreditkartenmissbrauch oder dem nachträglichen Bestreiten einer Zahlung beruhen. Denn mit 3-D Secure erreichen Sie bis auf wenige Ausnahmefälle (z.B. technische Störung beim Acquirer oder den kartenherausgebenden Banken) eine Haftungsumkehr (Liability Shift) für derartige Rückbuchungen. Darüber hinaus ist zu beachten, dass die Haftungsumkehr derzeit nicht für außereuropäische Business- und Firmenkreditkarten gilt.

gefunden: http://www.payone.de/produkte/payment/kreditkarte/3-d-secure/

Daraus läßt sich schliessen, es gillt für Europa. Nun aber die große Ausnahme, bzw. wie sich die Kreditkartenfirmen hier aus der Verantwortung stehlen:

Kommt eine Rückbelastung zustande und die Firmenkreditkarte ist von einem US Konzern, also einer Nicht Europäischen Firma gillt diese Regel nicht!!  🙂

Polizei ?  Ja die gibt es , aber die wird bei Grenzüberschreitenden Fällen erst tätig bei Schadensummen ab 5.000 Euro im Einzelfall.  Hier war die Summe jeweils weit drunter.

Schön das wir in Europa so eigenständig sind und solch tolle Regelungen diktiert durch US Firmen akzeptieren, das Internetbetrüger mit Ihrem vollen Namen bestellen und betrügen können.

Was Sie  dagegen tun können ?  Fragen Sie Ihren Kreditkartenprovider, Steuerberater , Arzt oder Apotheker, oder falls der nicht anderweitig beschäftigt ist, den von Ihnen gewählten Politiker.

Wichtig ist zu erwähnen das dies ALLE Zahlungsprovider betrifft,  denn keiner dieser Dienstleister kann sich gegen VISA/Mastercard, oder die anderen Kreditkartenfirmen wehren.

16/09/2013

Paypal, oder nach welchen Gesetzen handelt ebay und co ??

Filed under: e-Commerce Splitter,Zahlungsprovider — admin @ 06:48

Millionen Shopbetreiber verwenden paypal, als den Zahlungsprovider Ihres Vertrauens.  Kaum jemand, der sich die Mühe macht, das Kleingedruckte dieses Ebayablegers durchzulesen.  Hier gibt es folgenden Passus:

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Als Teil unserer Sicherheitsmaßnahmen führen wir regelmäßig
Standardüberprüfungen aller PayPal-Konten durch.
Wir haben Ihr Konto überprüft und dabei festgestellt, dass Sie
möglicherweise gegen die Bestimmungen der US-Behörde zur Kontrolle des
Auslandsvermögens (Office of Foreign Assets Control, kurz OFAC) des
US-Finanzministerium (U.S. Department of the Treasury) verstoßen.
PayPal ist bestrebt, seinen rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen. Eine
unserer Verpflichtungen besteht darin sicherzustellen, dass alle unsere
Kunden, Händler und Partner PayPal im Einklang mit Gesetzen und
Regulierungen verwenden – hierzu gehören auch die Bestimmungen der OFAC.
Es ist uns aufgefallen, dass Sie PayPal als Zahlungsmethode für den Verkauf
oder den Versand von Waren anbieten, die eventuell kubanischen Ursprungs
sind. Um sicherzustellen, dass Ihr PayPal-Konto sich mit geltenden
Bestimmungen im Einklang befindet, benötigen wir die folgenden
Informationen:
     1. Entfernen Sie PayPal als Zahlungsmethode oder
     2. Richten Sie Ihren Shop/Checkout so ein, dass die kubanischen
         Artikel nicht mehr mit PayPal bezahlt werden können oder
     3. Entfernen Sie alle Waren kubanischen Ursprungs von Ihrer Website.
Verwenden Sie die Seite „Konfliktlösungen“, um diese Informationen
bereitzustellen. Loggen Sie sich hierzu in Ihr Konto ein, und klicken Sie
auf die Registerkarte „Konfliktlösungen“. Klicken Sie unter „Aktion“ auf
„Klären“ und folgen Sie den Anweisungen.
Freundliche Grüße
PayPal Compliance Abteilung
Copyright © 1999-2013 PayPal. Alle Rechte vorbehalten.
PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie, S.C.A.
Société en Commandite par Actions
Eingetragener Firmensitz: 22-24 Boulevard Royal,
5ème étage, L-2449 Luxembourg, RCS Luxembourg B 118 349

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Es sei hier einfach mal die Frage in den Raum gestellt:  Was interessiert den Shopbetreiber in Europa die Kontrolle des Auslandsvermögens des US-Finanzministerium ?

Was hat die seit Jahrzehnten von den USA mehr oder weniger erfolgreiche Boykottierung von Kuba, mit Europa oder einem Shopbeteiber in Europa zu tun ? Und wer gibt dem US Finanzminiserium das Recht, seinen Shop zu kontrollieren ?

Schön ist dann immer die Reaktion von Paypal, wenn man fragt was seid Ihr eigentlich ?  Eine US Firma, oder eine Europäische Firma, die sich nach Europäischen Gesetzen richtet . 🙂 Keine Antwort – nur aufgelegt.  Konsequenz ?

Es gibt Zahlungsprovider die genauso Funktionieren wie paypal, und zudem noch wesentlich mehr Zahlungsoptionen bieten, wie z.B. Skrill , und die unterliegen den Europäischen Gesetzen und Kontrollgremien. Irgendwie beruhigend das es sowas doch noch gibt.

Letztlich richtet sich die Frage an die entsprechenden Stellen in der EU,  warum darf so ein Multi machen was er will ?  Der kleine Shopbetreiber muss sich an die geltenden Regeln und Gesetze in der EU halten,  warum nicht der Multi?  oder gillt, je größer die Firma desto umfangreicher die Ausnahmeregeln ?

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