{"id":105,"date":"2015-03-24T08:07:15","date_gmt":"2015-03-24T07:07:15","guid":{"rendered":"http:\/\/e-commerce-expert.de\/?p=105"},"modified":"2016-07-16T12:47:05","modified_gmt":"2016-07-16T11:47:05","slug":"neue-pflichtinformationen-beim-verkauf-von-lebensmitteln-seit-anfang-2015-gultig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/e-commerce-expert.de\/?p=105","title":{"rendered":"Neue Pflichtinformationen beim Verkauf von Lebensmitteln seit Anfang 2015 g\u00fcltig"},"content":{"rendered":"<p>Dies ist f\u00fcr alle wichtig , die mit Lebensmitteln online handeln!<\/p>\n<p>Das ist vor allem f\u00fcr die Onlineh\u00e4ndler wichtig die Alkohol verkaufen!!<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>SIE VERKAUFEN \u00dcBER AMAZON ? DIE PERFEKTE ANALYSE. 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Im Gegensatz zu den Vorgaben der VRRL gibt es in diesem Fall allerdings \u00dcbergangsreglungen.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kennzeichnungspflicht zum Schutz der Verbraucher<\/strong><br \/>\nMit der ?Verordnung betreffend die Information der Verbraucher \u00fcber Lebensmittel? baut der europ\u00e4ische Gesetzgeber den Verbraucherschutz und das Recht auf Information weiter aus. Dar\u00fcber hinaus beabsichtigt er, den Schutz der Gesundheit der EU-B\u00fcrger zu f\u00f6rdern. Zu diesem Zweck verpflichtet er Lebensmittelh\u00e4ndler auf allen Stufen der Vertriebskette dazu, gesetzlich festgeschriebene Informationen \u00fcber das betreffende Lebensmittel in bestimmter Art und Weise zur Verf\u00fcgung zu stellen und zwar ab dem 13.12.2014.<\/p>\n<p><strong>Betroffen sind auch Online-H\u00e4ndler<\/strong><br \/>\nDie Pflichten treffen sowohl die Hersteller als auch die Verk\u00e4ufer gleicherma\u00dfen. Und das nicht nur im station\u00e4ren Ladengesch\u00e4ft, sondern auch beim Handel \u00fcber das Internet. Das hat zur Folge, dass Webshop-Betreiber darauf achten m\u00fcssen, dass die Lebensmittel, die sie anbieten, den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Sie m\u00fcssen daher sicherstellen, dass die Informationen vollst\u00e4ndig und richtig sind. Auch wenn der Verk\u00e4ufer mit der Kennzeichnung der Lebensmittel nur in den seltensten F\u00e4llen etwas zu tun hat, kann er bei Fehlern dennoch zur Verantwortung gezogen werden. In diesem Fall drohen Abmahnungen.<\/p>\n<p><strong>Pflichtangaben:<\/strong><br \/>\nUm solche zu vermeiden, m\u00fcssen folgende Angaben bei jedem Lebensmittel zur Verf\u00fcgung gestellt werden:<\/p>\n<ul>\n<li>Bezeichnung des Lebensmittels (gesetzliche, wenn nicht vorhanden, verkehrs\u00fcbliche, wenn nicht vorhanden, beschreibende Bezeichnung)<\/li>\n<li>Zutatenverzeichnis (Liste s\u00e4mtlicher Zutaten in absteigender Reihenfolge samt Mengenangabe, sofern gesetzlich vorgeschrieben; die \u00dcberschrift muss das Wort ?Zutaten? enthalten)<\/li>\n<li>Allergene und Unvertr\u00e4glichkeitsstoffe (in den in Anhang II der VO angegebenen F\u00e4llen unter Verwendung der gesetzlichen Bezeichnung; Kennzeichnung muss optisch hervorgehoben werden, z.B. durch Fettdruck)<\/li>\n<li>Nettof\u00fcllmenge (in Millilitern, Zentilitern, Litern, Gramm oder Kilogramm)<\/li>\n<li>Mindesthaltbarkeitsdatum (bzw. Verbrauchsdatum oder Datum des Einfrierens in der Form: <strong>?mindestens haltbar bis (Ende)\/ zu verbrauchen bis\/ eingefroren am ? [Datum oder Hinweis, wo dieses zu finden ist]?<\/strong>, bei einer Haltbarkeit bis zu 3 Monaten: <strong>?TT.MM.?<\/strong>, von 3 bis 18 Monaten : <strong>?MM.JJJJ?<\/strong>, bei \u00fcber 18 Monaten: <strong>?JJJJ?<\/strong>)<\/li>\n<li>Name\/Firma und Adresse des Lebensmittelunternehmers (also desjenigen, in dessen Namen das Produkt vermarktet wird)<\/li>\n<li>ggf. Alkoholgehalt (sofern dieser \u00fcber 1,2, Volumenprozent liegt in der Form: ?Alkohol\/Alk. ? % vol.?)<\/li>\n<li>ggf. Ursprungsland oder Herkunftsort (in den gesetzlich vorgeschriebenen F\u00e4llen, z.B. bei Fleisch)<\/li>\n<li>ggf. besondere Anweisungen f\u00fcr die Aufbewahrung oder Verwendung (vor allem f\u00fcr die Zeit nach dem \u00d6ffnen der Verpackung, z.B. Angabe des Verzehrzeitraums)<\/li>\n<li>ggf. Gebrauchsanleitung (wenn ohne sie eine Verwendung des Produkts in geeigneter Weise nur schwer m\u00f6glich w\u00e4re, z.B. bei Instant- oder Fertigprodukten, die die Zuf\u00fcgung einer bestimmten Menge an Fl\u00fcssigkeit erfordern)<\/li>\n<li>ggf. weitere Pflichtangaben (die bei bestimmten Inhaltsstoffen erforderlich sind, etwa\u00a0 enthaltenes S\u00fc\u00dfungsmittel oder Koffein)<\/li>\n<li>N\u00e4hrwertdeklaration (erst ab dem 13.12.2016 verpflichtend; dann muss zwingend angegeben werden: Brennwert, Menge an ges\u00e4ttigten Fetts\u00e4uren, Kohlehydraten, Zucker, Eiwei\u00df und Salz)<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Formale Anforderungen<\/strong><br \/>\nDas Gesetz legt f\u00fcr die Kennzeichnung auch formale Anforderungen fest. So m\u00fcssen die Angaben z.B. in Worten und Zahlen erfolgen. Zus\u00e4tzlich dazu d\u00fcrfen Piktogramme oder Symbole verwendet werden. Vor allem aber m\u00fcssen die Informationen klar und verst\u00e4ndlich formuliert sein, was eine Sprache erfordert, die der Verbraucher versteht. Um das zu gew\u00e4hrleisten, kann eine der Amtssprachen des Mitgliedstaates, in dem das Produkt vertrieben werden soll, verwendet werden. Die Angaben m\u00fcssen dar\u00fcber hinaus bei allen Lebensmitteln verf\u00fcgbar und leicht zug\u00e4nglich sein.<\/p>\n<p><strong>Angaben m\u00fcssen sich auf oder an der Verpackung befinden<\/strong><br \/>\nBei vorverpackten Lebensmitteln, also solchen, die als Verkaufseinheit an den Verbraucher abgegeben werden sollen, m\u00fcssen sich die oben genannten Informationen auf der Verpackung oder auf einem Etikett befinden, das an dieser befestigt ist. Hinzu kommt, dass die Informationen an einer gut sichtbaren Stelle platziert, dauerhaft angebracht und gut lesbar sein m\u00fcssen. Die Lebensmittelbezeichnung, die Nettof\u00fcllmenge sowie der Alkoholgehalt, soweit vorhanden, m\u00fcssen sich im selben Sichtfeld befinden.<\/p>\n<p><strong>Irref\u00fchrungsverbot<\/strong><br \/>\nAuch f\u00fcr die Lebensmittelkennzeichnung gilt das Irref\u00fchrungsverbot, das in diesem Zusammenhang insbesondere verhindern soll, dass durch bestimmte Bezeichnungen oder Formulierungen der Eindruck erweckt wird, das Lebensmittel weise bestimmte (etwa medizinische) Eigenschaften auf, die tats\u00e4chlich gar nicht vorliegen.<\/p>\n<p><strong>Im Fernabsatz muss Information vorvertraglich erfolgen<\/strong><br \/>\nIm Fernabsatz m\u00fcssen zus\u00e4tzliche Besonderheiten ber\u00fccksichtigt werden. Werden Lebensmittel \u00fcber das Internet verkauft, m\u00fcssen die Angaben bereits vor Vertragsschluss zur Verf\u00fcgung stehen. Das kann dadurch gew\u00e4hrleistet werden, dass Produktfotos eingepflegt werden, die die Verpackung und damit die auf dieser befindliche Kennzeichnung, klar und deutlich erkennen lassen. Alternativ k\u00f6nnen die Angaben innerhalb der detaillierten Produktbeschreibung aufgelistet. werden. Da es sich bei den meisten Informationen wohl um ?wesentliche Eigenschaften? im Sinne des Gesetzes handelt, wird der Kunde die Kennzeichnung auch an dieser Stelle erwarten.<\/p>\n<p><strong>Zus\u00e4tzlich bei Lieferung der Ware<\/strong><br \/>\nEine Ausnahme von der vorvertraglichen Informationspflicht gilt f\u00fcr das Mindesthaltbarkeitsdatum, das erst bei Warenlieferung mitzuteilen ist. Zu diesem Zeitpunkt m\u00fcssen auch alle weiteren Angaben noch einmal zur Verf\u00fcgung gestellt werden, Da diese sich auf der Verpackung\/ dem Etikett befinden, wird die Pflicht bereits durch die Zustellung der Artikel erf\u00fcllt. Lediglich bei nicht vorverpackten Lebensmitteln muss die Information auf anderem Wege erfolgen, etwa durch ein Papier, das die Kennzeichnung enth\u00e4lt und der Sendung beigelegt wird.<\/p>\n<p><strong>Stichtag 13.12.2014, es gibt aber \u00dcbergangsvorschriften<\/strong><br \/>\nAb dem 13.12.2014 m\u00fcssen also alle Lebensmittel nach den Vorgaben der Verordnung gekennzeichnet werden. Lediglich die N\u00e4hrwertdeklaration ist erst ab dem 13.12.2016 zwingend erforderlich. Erfolgt sie bereits jetzt, muss sie aber den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Kennzeichnungspflicht gibt es allerdings \u00dcbergangsvorschriften, die es H\u00e4ndlern erlaubt, ihre Vorr\u00e4te zun\u00e4chst ?abzuverkaufen?, auch wenn die Kennzeichnung nicht den neuen Vorgaben entspricht. Betroffene Unternehmer m\u00fcssen ihre Lagerbest\u00e4nde also nicht vernichten.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber erteilt die Verordnung der Europ\u00e4ischen Kommission einen umfangreichen Pr\u00fcfauftrag der sicherstellen soll, dass die gesetzlichen Vorgaben stets auf dem aktuellsten Stand der Technik und der Wirtschaft sind. K\u00fcnftig kann es daher zu regelm\u00e4\u00dfigen Anpassungen der Kennzeichnungspflicht kommen, die entsprechenden Handlungsbedarf bei den Shop-Betreibern ausl\u00f6st. Wir halten Sie auf dem Laufenden.<\/p>\n<p><strong>Ihr Protected Shops Team<\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Dies ist f\u00fcr alle wichtig , die mit Lebensmitteln online handeln! Das ist vor allem f\u00fcr die Onlineh\u00e4ndler wichtig die Alkohol verkaufen!! &nbsp; SIE VERKAUFEN \u00dcBER AMAZON ? DIE PERFEKTE ANALYSE. 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