{"id":8,"date":"2013-09-12T06:58:42","date_gmt":"2013-09-12T06:58:42","guid":{"rendered":"http:\/\/e-commerce-expert.de\/?p=8"},"modified":"2013-09-17T09:25:29","modified_gmt":"2013-09-17T09:25:29","slug":"deadline-14-6-2014-eu-verbraucherrechte-richtlinie","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/e-commerce-expert.de\/?p=8","title":{"rendered":"Deadline 14.6.2014, EU-Verbraucherrechte-Richtlinie"},"content":{"rendered":"<p>Es sind nur noch wenige Monate , und die Abmahnanw\u00e4lte scharren schon mit den Hufen. Deshalb hier in Kurzform, die Dinge , die sich f\u00fcr Shopbetreiber \u00e4ndern werden.\u00a0 Es wird sicher in den kommenden Monaten noch einiges verifiziert werden, wie so h\u00e4ufig bei Gesetzen. Aber wir zeigen hier schon einmal die wichtigsten Dinge auf, die Sie als Shopbetreiber unbedingt beachten sollten.<\/p>\n<p><strong>Widerrufsbelehrung: Wann, wie, mit welchen Folgen?<\/strong><\/p>\n<p>-Gem. Paragraph 356 Abs. 3 BGB <strong>beginnt die Widerrufsfrist nicht<\/strong>, bevor die Unternehmer den Verbraucher gem. Art. 246a Paragraph 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EGBGB \u00fcber das Widerrufsrecht unterrichtet hat, es <strong>erlischt aber sp\u00e4testens<\/strong> nach 12 Monaten und 14 Tagen. Anders als bislang gibt es bei falschen Belehrungen also keine unendliche Frist mehr, und auch die sechsmonatige Verl\u00e4ngerung wegen Fehlern bei sonstigen Informationspflichten entf\u00e4llt<\/p>\n<p>-Der H\u00e4ndler kann zur Erf\u00fcllung der Informationspflichten das vorgesehene <strong>Muster f\u00fcr die Wiederrufsbelehrung<\/strong> verwenden, indem er dies zutreffend ausf\u00fcllt. Dies ist allerdings nicht besonders praktikabel, weil es allein vier Varianten f\u00fcr Einzel -oder Teillieferungen gibt und in bestimmten F\u00e4llen konkrete Beitr\u00e4ge f\u00fcr R\u00fcckversandkosten genannt werden m\u00fcssen.<\/p>\n<p>-Es gen\u00fcgt, die Musterwiderrufsbelehrung <strong>nach Vertragsabschluss<\/strong> zu \u00fcbermitteln, etwa per E-Mail oder mit der Lieferung auf Papier. Die Widerrufsfrist beginnt dann, wenn der Verbraucher die Ware erhalten<br \/>\nhat. Bei korrekter Belehrung bis zu diesem Zeitpunkt gibt es &#8211; anders als bisher &#8211; keine Verl\u00e4ngerung der Frist mehr.<\/p>\n<p><strong>Keine Regel ohne Ausnahme<\/strong><\/p>\n<p>Im Zuge der VRRL wird auch die Liste der Ausnahmef\u00e4lle erweitert und modifiziert (Paragraph 312g Abs. 2 und 3 BGB). So besteht k\u00fcnftig zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gr\u00fcnden des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur R\u00fcckgabe geeignet sind und der Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde. Was &#8222;Hygienegr\u00fcnde&#8220; sind und wann eine &#8222;Versiegelung&#8220; vorliegt, wird aber vermutlich die Gerichte besch\u00e4ftigen.<br \/>\nEbenso ausgenommen sind Waren, die nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen G\u00fctern vermischt wurden, zum Beispiel Heiz\u00f6l. Eine weitere Ausnahme hat der Gesetzgeber f\u00fcr den Verkauf alkoholischer Getr\u00e4nke definiert, f\u00fcr die ein Preis beim Abschluss des Kaufvertrages vereinbart wurde, deren Lieferung aber erst nach 30 Tagen erfolgen kann. Ma\u00dfgeblich dabei ist, dass deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abh\u00e4ngt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat. Das gilt zum Beispiel f\u00fcr Spekulationsgesch\u00e4fte mit Wein.<br \/>\nEinheitliche Wiederrufsfristen, klare Regelungen der Hin- und R\u00fccksendekosten, das alles bringt H\u00e4ndlern Planungssicherheit. Neue Belehrungstexte und die Regelungen zum Widerrufsformular bedeuten hingegen Anpassungesaufwand &#8211; den man nicht untersch\u00e4tzen sollte.<\/p>\n<p><strong>10-Punkte-Checkliste: Fit f\u00fcr die EU-VRRL<\/strong><\/p>\n<p>-Wenn Sie Ihren Webshop auf ausl\u00e4ndische Verbraucher ausrichten, m\u00fcssen nach wie vor rechtliche Besonderheiten am jeweiligen Wohnsitz des Verbrauchers beachtet werden, jedoch weniger als zuvor.<\/p>\n<p>-Ab dem 13. Juni 2014 sind die neuen Informationspflichten zu ber\u00fccksichtigen, und der Verbraucher ist vom Unternehmer \u00fcber die insgesamt 16 teils neuen Informationen zu unterrichten, unter anderem das sp\u00e4testm\u00f6gliche Lieferdatum.<\/p>\n<p>-Die Widerrufsbelehrung muss ab dem 13. Juni 2014 an die neuen Anforderungen angepasst werden. Dazu sollte man die neuen EU-Musterbelehrungstexte verwenden.<\/p>\n<p>-Einen R\u00fccktritt vom Vertrag durch kommentarlose R\u00fccksendung gibt es nicht mehr. Sie m\u00fcssen dem Verbraucher k\u00fcnftig das sogenannte Muster-Widerrufsformular zur Verf\u00fcgung stellen, mit dem er sein Widerrufsrecht aus\u00fcben kann.<\/p>\n<p>-Sie m\u00fcssen den Kunden ausdr\u00fccklich dar\u00fcber informieren, dass er im Falle eines Widerrufs im Regelfall die Kosten der R\u00fccksendung zu tragen hat. Tun Sie dies nicht, m\u00fcssen Sie auf jeden Fall die Kosten f\u00fcr den Retourenversand \u00fcbernehmen.<\/p>\n<p>-Im Falle eines Widerrufs m\u00fcssen Sie dem Verbraucher in Zukunft zwar die Kosten der Hinsendung erstatten, hiervon ausgenommen sind jedoch Expresszuschl\u00e4ge und \u00e4hnliche Kosten.<\/p>\n<p>-Machen Sie sich mit den erweiterten und modifizierten Ausnahmen vom Widerrufsrecht aus Paragraf 312g Abs. 2 und 3 BGB vertraut (zum Beispiel Hygieneartikel) und pr\u00fcfen Sie, ob Ihre Produkte darunter fallen und Sie das Widerrufsrecht ausschlie\u00dfen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>-F\u00fcr Kunden-Hotlines d\u00fcrfen Onlineh\u00e4ndler ab dem 13. Juni 2014 keine h\u00f6heren Kosten mehr berechnen als tats\u00e4chlich nach dem Grundtarif anfallen. F\u00fcr allgemeine Hotlines zu Produktanfragen kann eventuell eine zweite, kostenpflichtige Nummer eingerichtet werden.<\/p>\n<p>-Ab dem 13. Juni 2014 d\u00fcrfen vorangekreuzte Checkboxen f\u00fcr Zusatzleistungen (etwa Garantieverl\u00e4ngerungen) nicht mehr eingesetzt werden.<\/p>\n<p>-In Zukunft m\u00fcssen Sie dem Verbraucher mindestens ein zumutbares Zahlungsmittel zur Verf\u00fcgung stellen, mit dem er ohne Aufschl\u00e4ge seine Rechnung begleichen kann. Falls Sie weitere Zahlungsarten gegen Aufpreis anbieten wollen (zum Beispiel Kreditkartenzahlung), d\u00fcrfen Sie vom Verbraucher hierf\u00fcr nicht h\u00f6here Aufschl\u00e4ge verlangen als die tats\u00e4chlich daf\u00fcr anfallenden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Es sind nur noch wenige Monate , und die Abmahnanw\u00e4lte scharren schon mit den Hufen. Deshalb hier in Kurzform, die Dinge , die sich f\u00fcr Shopbetreiber \u00e4ndern werden.\u00a0 Es wird sicher in den kommenden Monaten noch einiges verifiziert werden, wie so h\u00e4ufig bei Gesetzen. 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