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13/09/2013

Ultimatives Datum für die SEPA-Umstellung ist der August 2014

Filed under: SEPA-Umstellung 1. Februar 2014 — admin @ 06:09

Das Ganze ist zwar von der EU auf August verschoben worden, aber trotzdem NICHT LÄNGER WARTEN!!

Was Sie dabei beachten sollten, was in Ihrem Shop umgestellt werden muß, Punkte die für Sie als Shopbetreiber wichtig sind.

Als erstes müßen Sie eine Gläubiger Identifkations Nr. beantragen.  Das geht einfach via Internet auf der Website der Bundesbank.

Dieser Link führt direkt auf die Seite der Bundesbank, wo Sie eine Kurzanleitung mit den 10 wichtgsten Schritten finden, und zum Antragsfomular.:

http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Dossier/Kerngeschaeftsfelder/glaeubiger_identifikationsnummer.html

Wenn Sie sich bereits auskennen, geht es hier direkt zum Antragsformular:

https://extranet.bundesbank.de/scp/

Wenn Sie alles ausgefüllt haben,  bekommen Sie noch relativ schnell die Gläubiger  Identfikationsnummer zugestellt.(je näher der 1.1.2014 kommt- je länger wird es dauern),   Diese erhalten Sie per e-mail, als pdf,  NICHT als postalischen Brief.

Sie haben den ersten,  aber wichtigsten Schritt erfolgreich hinter sich gebracht. Denn ohne diese Nummer, keine Lastschriften oder Abbuchungen mehr nach dem 1.2.2014!!

Der nächste Schrit ist ebenso wichtig,  läßt sich aber nur zusammen mit Ihrer Bank klären.  Es gibt kein Gesetzt, das die Frage regelt,  muß die Erlaubniss zur Abbuchung/Lastschrift schriftlich vorliegen oder nicht. Es gibt wohl vereinzelt Banken die keine schiftliche Genehmigung verlangen, die Mehrheit aber hat das bereits in den eigenen AGB’s verankert. Also einfach Kontakt mit der eigenen Bank aufnehmen. Dann sind Sie auf der sicheren Seite.   Mit der fertigen Vorlage dann  alle Lastschriftkunden anschreiben, sofern Ihre Bank die schriftlich Genehmigung verlangt.

Was Sie ebenfalls unbedingt mit Ihrer Bank klären müßen, was geschieht mit den vorhandenen Lastschriftaufträgen.  Muß hier jeder Auftrag neu definiert werden, oder wird  von Seiten der Bank eine  Automatisierung angeboten.

Im 4ten Quartal 2013 sollte Ihre Bank auch die Möglicheit bieten, das Sie neue Aufträge bereits nach den neuen SEPA Richtlinien aufgeben können.  Im Zweifel fragen Sie einfach Ihre Bankerin/Banker. (Nicht den Arzt oder Apotheker – die brauchen Sie evt.nur, wenn Sie bis 1.2.2014 absolut geschlafen haben)

Oder man liest diese offenbar offizielle Mitteilung unserer geliebten politischen Führung :-), bzw. einer seiner Unterabteilungen:

http://www.bundesbank.de/Redaktion/

Bleibt trotzdem die Frage, die Sie unbedingt klären müßen, wie handhabt es Ihre Bank mit den bestehenden Aufträgen, und mit zukünftigen Aufträgen die nach dem 1.2.2014 angelegt werden.

Viel Erfolg bei der anstehenden Umstellung

 

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