ialla.com die e-commerce experten e-Commerce nützliche Tips Tricks und Hinweise

16/06/2016

Wie gut oder smart ist google wirklich ? Oder wie weit geht die Datenprüfung ?

Filed under: e-Commerce Splitter — admin @ 08:13

Es gibt heute einen unumschränkten Herrscher des Internets, der vor allem im e-commerce eine entscheidende Rolle spielt. Google

Warum google so wichtig geworden ist? Weil wir die User google zu dem gemacht haben was es heute ist.

Es gibt viele unverständliche Dinge rund um google, aber der normale Nutzer will ja nur finden was er sucht.

Im Bestreben seinen Nutzern das bestmögliche Ergebnis zu zeigen treibt es nun der große Herrscher auf die Spitze.

Vor Jahren hat google großzügig wie man ist, sein google shopping ins Leben gerufen und allen Shopbetreibern kostenlos zur Verfügung gestellt. Aber oh Wunder, nach der erfolgreichen Anlaufphase wurde dieses Tool plötzlich kostenpflichtig.

Man konnte nun einige Zeit mit einem geeigneten Tool, automatisch via eine xml oder csv Datei seine Produkte in die entsprechende Google Kategorie einstellen, und dort via sein Adwords Konto kostenpflichtig Werbung machen.

Die Verkäufe haben viele Shopbetreiber erfreut, und auch etwas schläfrig gemacht. Aber nicht nur die Shopbetreiber haben sich in Ihrer Zufriedenheit zu sicher gefühlt auch viele Agenturen haben nicht mit der neuesten Entwicklung gerechnet.

Plötzlich ändert google seine Richtlinien. Es fängt an mit Warnungen das die Datei (der Feed) die man bei google Shopping (via sein Merchant Konto bei google) einstellt, nicht mehr den Richtlinien des großen Herrscherhauses entspricht. Erste Anfragen im google Support geben nicht so richtig Aufschluss. Es erfolgt eine zweite Warnung, das man das Problem fixen soll, oder das Konto wird gesperrt. Spätestens jetzt wäre eine detaillierte Erklärung von google angebracht, aber wie das so ist bei abgehobenen Herrschern, was kümmert mich das Volk 🙂 Es wird auf Unmengen von FAQ Seiten verwiesen, die für einen nicht eingeweihten, aber auch für Agenturen nicht immer sehr verständlich sind.

 

BESSER MIT GEPRÜFTEN EMPFEHLUNGEN – AUSGEZEICHNET.ORG
 

Die Änderung, die in den letzten Wochen zu immer mehr solchen Problemen führte ist folgende.

Hat ein Shopbetreiber Produkte mit Attributen, also z.B. Größe, Farben, Materialien ect, und wird durch diese Attribute eine Preisänderung bewirkt, verlangt google nun, das der Feed für jedes Attribut eine eigene Produkt URL beinhaltet.

Soweit kein Problem, das ist technisch umsetzbar. Gnädig wäre es von google gewesen das den Kunden (also den Shopbetreibern) mit zwei oder drei Sätzen verständlich darzustellen. Aber Kundenkommunikation kann google noch nicht. (kostet ja nur bringt aber nichts ein)

Problematisch wird es nun aber wenn ein Shop, z.B: in der Möbelindustrie oder anderen Industrien viele Attribute hat die Preisänderungen am Produkt bewirken. Hier zwei Beispiele:

https://www.moebelhaus-remer.de/Wohnzimmer/Sofas-Couches/Ecksofa/Leder-Lederoptik/Wohnlandschaft-Pandora-von-Polinova-in-echt-Leder::354.html

http://www.vr-tueren.de/Zimmertueren-Innentueren-Tueren-/Designtueren-Profilgefraest/Designtueren-Serie-Madlen-profilgefraest-Hoehe-1985-mm-Fraesbreite-40mm/Designtuer-profilgefraest-Madlen-Ma-5-1985mm-Mit-Lichtausschnitt-LA-1::1399.html

Nehmen wir einfach an, es sind 10 Attribute, wie z.B. Farbe, Material ect. Innerhalb jeden Attributes gibt es noch 3 Werte, wobei jedes mal ein Aufpreis verlangt wird.

Macht schon mal 3 URLs für jedes Attribut mit drei Werten. Wenn man jeden Attributwert miteinander kombiniert kommt man gleich auf eine Zahl von 1000 Produkt URLs. Wobei 10 recht niedrig angesetzt ist. In verschiedenen Industrien z.B. bei Möbeln gibt es weit mehr als nur diese fiktiven Werte.

Hat man nun z.B. einen Shop mit z.B. 1500 Produkten die alle dem obigen Beispiel entsprechen, kommt man schnell auf Produkt URLs jenseits der Million. OK was solls , technisch umsetzbar und kein Problem. ABER: google akzeptiert gar nicht so viele URLs in einem Feed. Je nachdem welchen Supportmitarbeiter man am Tel. hat liegt die Zahl bei 150.000 evtl. bis 200.000 .

Und nun ? Hier nun ist sogar google überfordert. Endlich mal hat auch diese allmächtige Firma seine Grenze erreicht. Hinter dem angeblichen Bestreben den Nutzern noch bessere Suchergebnisse zu ermöglichen, steht etwas viel einfacheres. Mehr Geld scheffeln, und mehr Informationen über die Nutzer. Hat google bisher bei einem Shop mit 1500 Produkten nur 1500 Produkt URLs bekommen, und im besten Fall eben 1500 bezahlte Anzeigen, erhöht sich nun diese Anzahl. Eine Lösung ? Auch hier keine Antwort vom google Support bisher.

 



 

Und nun die Antwort wie smart sind die „guurgel“ robots? Wenn man alles nach den Wünschen des großen Sammlers gemacht hat und seine Produkte endlich wieder teilweise bei google einstellen darf, kommt eine solche Mail :

Sehr geehrter Google Shopping-Händler,

Wir haben Ihr Google Merchant Center-Konto mit der ID ““““‘ (#########, Deutschland) erneut überprüft und festgestellt, dass die beanstandeten Verstöße gegen die Datenqualität noch immer nicht behoben wurden. Unten finden Sie einige Beispiele der gefundenen Verstöße. Als Folge wurde Ihr Konto gesperrt und Ihre Produkteinträge erscheinen nicht mehr auf Google Shopping. Zusätzlich können auch zugehörige Merchant Center-Konten gesperrt werden.

Falsche Sprache

FALSCHE SPRACHE

Google Shopping gestattet keine Produkteinträge, die in einer Sprache verfasst sind, die im Zielland nicht als offizielle Sprache anerkannt ist.

Beispiele: falsche Sprache

– Artikel-ID 1370: Bücherschrank Halifax, im Landhausstil weiß, Massivholz, Maße 165x220x40cm mit Türen unter https://www.moebelhaus-remer.de/Wohnzimmer/Regale/Alle-Regale/Buecherschrank-Halifax-im-Landhausstil-weiss-mit-4-Tueren-von-Novasolo::1370.html?pk_campaign=google_shopping

– Artikel-ID 1072: Kleiderschrank Halifax, im Landhausstil in weiß, Massivholz, Maße 110x190x55cm mit 2 Schubladen unter https://www.moebelhaus-remer.de/Schlafzimmer/Kleiderschraenke/Drehtuerenschraenke/Kleiderschrank-Halifax-im-Landhausstil-in-weiss-mit-2-Schubladen-von-Novasolo::1072.html?pk_campaign=google_shopping

Auwei da stehen doch tatsächlich unverständliche Worte drin, die in der deutschen Sprache unbekannt sind. Das Dilemma, wie soll ich Halifax ins deutsche Übersetzen ?

Großer erhabener Herrscher über den e-commerce, die Nutzer und die Daten der Welt. Erbarme dich, lerne deutsch , mache einen Integrationskurs wenn nötig und mache so lange bis du da bist, wo du sein willst, die gesperrten Konten deiner Geldkühe wieder auf.


Nach 24 Stunden, und nachdem der deutsche Support von google KEIN !! Problem erkennen konnte, und den Fall an die oberste Instanz, die Inquisition (ja Sie ist wieder auferstanden 🙂 nur der Name ist neu: Richtlinienabteilung )weitergereicht hatte, kommt diese Begründung:

„Das Merchant Center bleibt gesperrt wegen der Sprache.

Ich habe nur auch die Details hierzu erhalten. Das Problem ist klein, aber scheinbar nicht in Ordnung für die Richtlinienabteilung. Auf der Website im Kaufabschlussprozess ist 2 Mal das Land auszuwählen, und beide Male steht hier „Germany“ zur Auswahl und nicht „Deutschland“ („Ihre Kundenadresse“ und „Versand nach“).

Bitte ändert dies ab und meldet euch anschließend nochmal bei unserem Team, sodass wir das Ganze erneut zur Prüfung schicken können. “

Man merke, google prüft nicht nur den Feed, sondern den kompleten Anmeldebereich und den checkout.  Wir warten mal ab was die „Inquisition“ nach der erfolgreichen Übersetzung auf Deutschland (frecherweise haben wir es gewagt auch noch Netherlands und Belgium ins Deutsche zu übersetzen) noch findet, oder ob das Konto nun freigeschalten wird.

Google schreibt uns nun schon vor, wie die Länderbezeichnungen sein müssen, mal schauen, evt muss nun in einem deutschen Shop, der auch die Schweiz oder Östereich bedient die Ländernamen in Schwitzerdütsch oder Östereichisch übersetzt werden ? 🙂

Nur was hat das noch mit den Suchergebnissen zu tun ?  Da wird der erhabene Herrscher über die Daten sicher auch eine blöde Begründung finden.

NACHTRAG, google hat nach dem Wochenende noch zwei Tage gebraucht um den Account nun freizugeben. Aber eine echte Antwort was das mit Suchergebnissen oder Anzeigen in google Shopping oder Adwords zu tun hat, gibt es keine.

27/11/2015

Google Shopping Willkür ?

Filed under: e-Commerce Splitter — admin @ 16:31

Es kommt immer öfters vor, das Shopbetreiber, die auf google Shopping vertrauen, plötzlich diese Meldung in Ihrem Merchant Account sehen:

Your Merchant Center account has been suspended and your product listings no longer appear on Google Shopping. […] Payment and transaction processing, as well as processing of any personal information of the user (such as the address), must be secure (SSL-protected, with a valid SSL certificate).

————–

Bisher ging alles gut und nun plötzlich das ? Auch wenn google im Merchant Center verkündet das man Drittanbieter, (paypal oder Skrill) akzeptiert (hier wird ja alles per SSL verschlüsselt, verlangt google jetzt plötzlich, das selbst die Anmeldung eine SSL Verschlüsselung haben muss. Siehe diese Antwort von google auf eine entsprechende Anfrage:

Sehr geehrter Herr XXXX,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich Ihres Google Merchant Center Kontos.

Mein Name ist L. B. und ich bin Ihnen äußerst gerne bei Ihrem Anliegen behilflich.

Gerne habe ich Ihr Merchant Center überprüft und festgestellt, dass auf Ihrer Webseite ab der Registrierung des Kunden keine SSL Verschlüsselung vorhanden ist.

Ihr zukünftiger Kunde muss persönliche Daten in einer sicheren Verbindung an Sie weitergeben können.
Damit das Merchant Center freigegeben werden kann, empfehle ich Ihnen diese Verschlüsselung auf Ihrer Webseite zu installieren.
——————————
Liebste google-krake, was soll das denn schon wieder ?   Nach welchen Richtlinien wird hier gehandelt ?  In etwa ene mene muh ?  Einer muss SSL haben, 100 andere nicht ?   Und wenn das neu ist, das man zwingend ein SSL Zert haben muss um bei google shopping Gnade zu finden, sollte man das mal entsprechend bekannt geben.
Aber wie das so ist mit den Göttern im modernen Olymp.  Eine zufriedenstellende logische Antwort wird es wohl nie geben.
Deshalb alle die sich auf diesen Teil der modernen Dreifaltikeit des e-commerce als Umsatzbringer verlassen, unbedingt diese Punkte beachten:
  • Nicht nur die Zahlungsabwicklung sondern den gesamten Anmelde und Checkoutbereich  per SSL absichern
  • Das SSL-Zertifikat muss gültig sein ! Am besten ein Domain geprüftes SSL Zertifikat einsetzen, mit automtischer Verlängerung nach einem Jahr.

16/10/2015

Darf das Finanzamt eine Domain pfänden ?

Filed under: e-Commerce Splitter — Schlagwörter: , , — admin @ 14:04

Hochinteressant, falls es mal passiert:

Das FG Münster hat mit Urteil vom 16.9.2015 – 7 K 781/14 AO entschieden, dass das Finanzamt die Ansprüche aus einem Internet-Domainvertrag pfänden kann.

Geklagt hatte eine Genossenschaft, die als Registrierungsstelle Internet-Domains verwaltet und betreibt. Die Genossenschaft hatte mit einem Unternehmer, der Inhaber eines Onlineshops für Unterhaltungselektronik war, einen Vertrag über die Registrierung einer Internet-Domain geschlossen, in dem sie sich u.a. zur Zurverfügungstellung und Unterhaltung einer Internet-Domain verpflichtet hatte.

Aufgrund rückständiger Steuern des Unternehmers pfändete das beklagte Finanzamt u.a. dessen Anspruch auf Aufrechterhaltung der Registrierung der Internet-Domain für seinen Onlineshop. Mit ihrer hiergegen gerichteten Klage begehrte die Genossenschaft die Aufhebung der Pfändung.

Der 7. Senat des Finanzgerichts Münster wies die Klage ab. Bei den Rechten des Unternehmers aus dem Domainvertrag handele es sich, so der Senat, um pfändbare Vermögensrechte im Sinne der abgabenrechtlichen Pfändungsvorschriften.

Gegenstand der Pfändung sei dabei nicht die Internet-Domain als solche, die nur eine technische Adresse im Internet darstelle, sondern die Gesamtheit der schuldrechtlichen Ansprüche, die dem Domaininhaber gegenüber der Vergabestelle aus dem Registrierungsvertrag zustünden.

Das beklagte Finanzamt habe mit der Pfändung auch keine pfändungsfremden Ziele verfolgt, sondern sich das Zugriffsrecht auf die Ansprüche des Unternehmers aus dem Domainvertrag gesichert. Die Genossenschaft könne als Drittschuldnerin in Anspruch genommen werden, da sie Schuldnerin der Ansprüche aus dem Domainvertrag sei.

Der Umstand, dass für die Genossenschaft durch eine zunehmende Zahl solcher Pfändungen zukünftig ein nicht unerheblicher Arbeits- und Verwaltungsaufwand ausgelöst werden könne, sei dabei unerheblich.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage hat der Senat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.

Was also noch entschieden werden muss an höchster Stelle.  Was aber nicht geht (bisher), das ein deutsches Finanzamt eine .com , net oder andere Toplevel Domain pfändet, deren Registrierungsstelle nicht innerhalb der EU oder Deutschlands liegt.

« Newer PostsOlder Posts »

Powered by WordPress