Am 25.5. lief in ganz Europa die 2jährige Übergangsfirst für das DSGVO ab, sämtliche Webseitenbetreiber oder Shopbetreiber zitterten vor diesem Datum, und viele sind bis heute total verunsichert, weil das Gesetzt durch die Konjuries (Juristen- die immer nur im Konjunktiv reden 🙂 ja erst noch mit mindestens 351 Aktenordnern Auslegungen und Urteilen interpretiert werden muss.
Da gibt es dann doch tatsächlicbh die ersten Freaks, die nichts besseres zu tun haben, sich am 27.5. hinzusetzen, auf einem Shop zu surfen, und dann am 1.6. Nachts um 1 Uhr diese Mail abzusetzen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach Art. 15 DSGVO habe ich das Recht, von Ihnen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob Sie personenbezogene Daten über meine Person gespeichert haben. Sofern dies der Fall ist, so habe ich ein Recht auf Auskunft über diese Daten.
Angaben zur Identifizierung:
Adresse:
Max Mustermann – (echter Name und Adresse ist bekannt) es war keine Fakemail
Musterstrasse 7
50679 Köln
mailadresse ist bekannt
IP-Adresse: xx.34.x4.xx am 27.05.18 ist auch bekannt
Sie können meine Identitätsangaben über die Angaben auf der Website „tralala.de“ und der digitalen Signatur dieser E-Mail verifizieren.
- Auskunft über meine bei Ihnen gespeicherten Daten
Ich darf Sie in diesem Fall bitten, mir gemäß Art. 15 Abs. 1 DSGVO folgende Informationen elektronisch mitzuteilen:
- a) Welche Daten über meine Person konkret bei Ihnen gespeichert oder verarbeitet werden (z.B. Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, IP-Adresse, Cookies, E-Mail-Adresse).
- b) Weiterhin wollen Sie mich bitte über die Verarbeitungszwecke meiner Daten ebenso informieren wie über
- c) die Kategorien personenbezogener Daten, die bezüglich meiner Person verarbeitet werden;
- d) die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, die meine Daten bereits erhalten haben oder künftig noch erhalten werden;
- e) die geplante Dauer für die Speicherung meiner Daten, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
- f) über das Bestehen meiner Rechte auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung meiner Daten, ebenso wie über mein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung nach Art. 21 DSGVO und mein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.
- g) Sofern die Daten nicht bei mir erhoben werden, fordere ich Sie auf, mir alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten mitzuteilen; sowie
- h) mir darzulegen, ob eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 DSGVO besteht. In diesem Fall wollen Sie mir bitte aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für meine Person mitteilen.
- i) Wurden meine personenbezogenen Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, wollen Sie mir bitte mitteilen, welche geeigneten Garantien gemäß Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung vorgesehen sind.
Bitte stellen Sie mir kostenfrei eine Kopie meiner bei Ihnen gespeicherten personenbezogenen Daten zur Verfügung. Da ich diesen Antrag elektronisch stelle sind mir die Informationen in einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung zu stellen.
- Löschung meiner Daten
Weiterhin verlange ich nach Art. 17 DSGVO die unverzügliche Löschung meiner bei Ihnen verarbeiteten personenbezogenen Daten.
Die Voraussetzungen des Art. 17 DSGVO liegen nach meiner Ansicht vor. Sofern ich eine Einwilligung zur Verarbeitung meiner Daten erteilt habe, widerrufe ich diese hiermit, bzw. lege gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein. Dies gilt ebenso für das Profiling gemäß Art. 22 DSGVO. Lehnen Sie die Löschung ab, so haben Sie dies mir gegenüber zu begründen.
Sofern Sie meine personenbezogenen Daten öffentlich zugänglich gemacht haben und gemäß Art. 17 Abs. 1 DSGVO zu deren Löschung verpflichtet sind, haben Sie angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um sämtliche Empfänger meiner Daten darüber gemäß Art. 19 DSGVO zu informieren, dass ich die Löschung aller Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien dieser personenbezogenen Daten verlangt habe.
- Frist
Auskunftserteilungen müssen gemäß Art. 12 Abs. 3 DSGVO unverzüglich erfolgen, spätestens aber innerhalb eines Monats. Hiermit setze ich Ihnen eine Frist bis zum 02.07.18 zur vollständigen Beantwortung dieses Auskunftsersuchens.
Mit freundlichen Grüßen
Nachgeforscht und festgestellt, er hat sich nicht angemeldet und nicht gekauft, nur gesurft. Die IP ist nur in den Logfiles des Server aufgetaucht.
Eine Frechheit, dann Shopbetreiber mit solchem Unsinn zu belästigen und zu verunsichern.
Evt. nehm ich den Idioten aus der Überschrift teilweise zurück, der Nerventöter nennt sich lt. linkedin- Research Engineer- und will damit doch nicht etwa die Reaktionen testen? , aber lieber Research Engineer, man kann dich auch als Korintenkaker oder Tüpflischiesser bezeichnen, ob so einer penetranten unsinnigen Mail, mitten in einer Phase der Verunsicherung.