Es wurde in den letzten Jahren schon viel an Gesetzen „maßgeschneidert“ für den Verbraucher von der Politik erfunden. Mit Grauen erinnere ich mich der deutschen „Erfindung“ Button Lösung, wo der Endverbraucher als zu blöde angesehen wurde, zu wissen, wenn ich auf bestellen klicke, muss ich auch bezahlen . Frau Aigner ist seither der (Alp) Traum einer Frau , die mit Blödsinn immerbleibenden Eindruck hinterlassen hat. Zum Glück ist die Gute nicht mehr in der Bundespolitik 🙂
Die neueste Kreation nun nennt sich DSGVO oder Datenschutzgrundverordnung ausgeschrieben. Zu viel wird darüber diskutiert, und ganze Abteilungen zermarten sich das Hirn und viele Juristen scharren schon mit den Hufen um Webseitenbetreiber nach dem 25.5.2018 abzumahnen. Die Erfahrung hat gezeigt, das diese 3,5er Juristen, die nirgendwo ein Bein auf den Boden bekommen, immer ein sehr fruchtbares Feld gefunden haben reichlich abzukassieren, wenn solche Gesetzesmonster in Kraft treten.
Aber es gibt auch freundliche Juristen, die z.B. kostenlose Datenschutzerklärungsgeneratoren zu Verfügung stellen.
Hier, ohne Kommentar einige davon aufgelistet.
Noch kurz, warum sollten Sie eine Datenschutzerklärung erstellen?
Wenn Sie über Ihre Webseiten personenbezogene Daten erheben, speichern oder verarbeiten, haben Sie eine Informationspflicht dem Besucher gegenüber.
Diese Seite z.B. http://e-commerce-expert.de, erhebt keine solche Daten , weil kein Kontaktformular vorhanden ist, und auch keine Kommentaroption gegeben ist. Diese Seite informiert, erhebt aber keine Daten und speichert diese auch nicht. Auch wird kein google Analytics verwendet, und die Logdateien des Servers sind deaktiviert.
Haben Sie aber eine Seite wo auch nur ein Kontaktformular angeboten wird, erheben Sie personenbezogene Daten (z.B. email Adresse) und schon sind Sie in der Pflicht.
Ausser einer Datenschutzerklärung sollten Sie Ihre Seite auch verschlüsseln, also per httpS einrichten. Ihr Provider gibt Ihnen da sicher Hilfestellung.
Hier also die erwähnten Links um Datenschutzerklärungen selbst und kostenfrei zu generieren:
Kostenlosen Datenschutzerklärungs Generatoren
Der eRecht24 Datenschutz Generator
Der Datenschutz-Muster Generator für Webseiten, Blogs und Social Media
Der Datenschutzerklärungs-Generator von Wilde, Beuger und Solmecke
Der Datenschutzgerator der Kanzlei Metzler
UND ACHTUNG: Ein Datenschutzgenerator ersetzt keine Rechtsberatung, die Einbindung von generierten Datenschutzerklärungen erfolgt auf eigenes Risiko. Zu Nebenwirkungen und Folgekosten fragen Sie Ihren Arzt oder besser einen Anwalt Ihres Vertrauens.
Und verfallen Sie auf keinen Fall in Panik und nehmen zweifelhafte Angebote an, z.B. weil Ihre Seite angeblich Abmahngefährdet ist. Lassen Sie sich bei seriösen, fachkundigen Anbietern, oder Ihrem Hoster beraten, aber denken Sie immer daran ein Hoster kann keinen verbindlichen juristischen Rat geben!
HIER NOCH EINE ECHT COOLE INFORMATIVE SEITE:
https://www.lda.bayern.de/de/kleine-unternehmen.html
Tatsache die Bayern sind mit dieser Seite Spitzenreiter was die Informationen fürWebseitenbetreiber auch kleinerer Firmen angeht. Keine andere Seite ist so gut, sogar mit Musterformularen!! Ob das Frau Aigner war, als Wiedergutmachung 🙂