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04/02/2014

Kreditkartenbetrug der anderen Art

Kreditkartenfirmen wie VISA/Mastercard, oder auch Zahlungsprovider, die für den Onlineshopbetreiber die Zahlungsprozedur und Zahlungsmodule zur Verfügung stellen, sind in der Regel sehr hilfsbereit, wenn es darum geht neue Kunden zu gewinnen. Shopbetreiber unterschreiben dabei gern entsprechende Verträge, in der Hoffnung das alles getan wird um Betrug zu unterbinden. Gem. all den §§§§§-  gern Kleingedrucktes genannt, ist auf einen schnellen Blick alles getan,  und mit der Einführung der umstrittenen 3D Verifizierung scheint auch eine Besserung eingetreten zu sein.

Nun gibt es aber besonders dreiste Betrüger, die eine echte Kreditkarte, mit einem echten 3D Passwort nutzen, um zu betrügen.

Der Dumme ist mal wieder der Shopbetreiber.  Aktueller Fall:

In einem Fahrrad Onlineshop wurden zwei Bestellungen getätigt,- Zahlungsprovider hier Payone.  Eine Order kam aus den Niederlanden, eine aus England. Die Zahlungen via Kreditkarte ging anstandslos durch und die Ware, jeweils im Wert von knapp 2000, bzw 3000 Euro , wurden entsprechend ausgeliefert.  Die Auslieferung erfolgte normal.

Der Schreck kam 3 Wochen nach Auslieferung.  Zwei charge backs,  also Rückbelastungen der Zahlung aus den Niederlanden und aus England. Viele Telefonate später war der Shopbetreiber klüger und sich darüber im klaren, Ware weg, Geld weg.

Dieser § im „Kleingedruckten“ ist der Auslöser, bzw. der der einen in Sicherheit wiegt:

Für Sie als Händler hat 3-D Secure jedoch noch einen weiteren, nicht zu unterschätzenden Vorteil. Gingen Chargebacks – egal aus welchem Grund – bisher immer zu Ihren Lasten, können Sie sich jetzt gegen Chargebacks schützen, die auf Kreditkartenmissbrauch oder dem nachträglichen Bestreiten einer Zahlung beruhen. Denn mit 3-D Secure erreichen Sie bis auf wenige Ausnahmefälle (z.B. technische Störung beim Acquirer oder den kartenherausgebenden Banken) eine Haftungsumkehr (Liability Shift) für derartige Rückbuchungen. Darüber hinaus ist zu beachten, dass die Haftungsumkehr derzeit nicht für außereuropäische Business- und Firmenkreditkarten gilt.

gefunden: http://www.payone.de/produkte/payment/kreditkarte/3-d-secure/

Daraus läßt sich schliessen, es gillt für Europa. Nun aber die große Ausnahme, bzw. wie sich die Kreditkartenfirmen hier aus der Verantwortung stehlen:

Kommt eine Rückbelastung zustande und die Firmenkreditkarte ist von einem US Konzern, also einer Nicht Europäischen Firma gillt diese Regel nicht!!  🙂

Polizei ?  Ja die gibt es , aber die wird bei Grenzüberschreitenden Fällen erst tätig bei Schadensummen ab 5.000 Euro im Einzelfall.  Hier war die Summe jeweils weit drunter.

Schön das wir in Europa so eigenständig sind und solch tolle Regelungen diktiert durch US Firmen akzeptieren, das Internetbetrüger mit Ihrem vollen Namen bestellen und betrügen können.

Was Sie  dagegen tun können ?  Fragen Sie Ihren Kreditkartenprovider, Steuerberater , Arzt oder Apotheker, oder falls der nicht anderweitig beschäftigt ist, den von Ihnen gewählten Politiker.

Wichtig ist zu erwähnen das dies ALLE Zahlungsprovider betrifft,  denn keiner dieser Dienstleister kann sich gegen VISA/Mastercard, oder die anderen Kreditkartenfirmen wehren.

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