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30/08/2018

Tonterey Ventures LLC, Abmahnung wegen Facebook Pixel ?

Filed under: Internet-Betrüger — Schlagwörter: , — admin @ 20:56

Wer von dieser angeblich geschädigten US Firma eine Abmahnung bekommt, sollte sehr vorsichtig sein, NICHT bezahlen und einen Anwalt konsultieren oder sogar überlegen zur Polizei zu gehen.

Diese ominöse Firma , beheimatet in den USA, mit deutscher Zweistelle im Handelsregister Köln seit Juni registriert, zockt hier in Deutschland ängstliche Shopbetreiber ab, mit der Masche, das man gegen die Datenschutzverordnung verstößt.   Das hier sicher ein Betrug vorliegt, zeigt schon der im Handelsregister Köln eingetragene Geschäftsführer: Zach, Uwe, Pinnow bekannt für dubiose Geschäfte, von denen er nichts gewußt haben will,

der sein Geld damit verdient sich als Geschäftsführer zur Verfügung zustellen, auch für Betrugsfirmen:

http://www.maz-online.de/Lokales/Prignitz/Pinnower-will-Loeschung-seiner-Daten

Hier der Auszug aus dem Handelsregister Köln:

Amtsgericht Köln Aktenzeichen: HRB 94738 Bekannt gemacht am: 12.06.2018 20:01 Uhr
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.
Neueintragungen
12.06.2018
 
HRB 94738: Tonterey Ventures LLC. Zweigniederlassung Köln, Köln, Friedrichstraße 171, 10117 Berlin. Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht des US-Bundesstaates Wyoming errichtet am 11.05.2017. Geschäftsanschrift: Friedrichstraße 171, 10117 Berlin. Zweigniederlassung der Tonterey Ventures LLC. mit Sitz in Wyoming /United States of America (State of Wyoming – identification number 2017-). Betrieb von Online Shops, Online Vertrieb von Waren, Beteiligungen an Online Shops für DACH Region und Kontinentaleuropa. 5.000,00 USD. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Manager: Zach, Uwe, Pinnow, *xx.xx.xxxx.

Mehr dazu in Kürze, auch mit der Kopie eines Abmahnschreibens.  Also wer eine Abmahnung bekommen hat, Ruhe bewahren, und NICHT bezahlen.

Hier nur mal ein kleiner Hinweis.  In dem Abmahnschreiben wird ein  Shop der Abmahnfirma benannt, der überhaupt nicht exisitert, ausser dem Domainnamen, und der steht zum Verkauf: www.mixmondo.com

Evt ist ja der Verfasser der Abmahnung nicht in der Lage in Anbetrcht seiner „vielen“ Shopaktivitäten den richtigne Shop zu benennen, denn es gibt tatsächlich einen Onlineshop: mixondo.com .  Aber das sieht doch sehr nach einem Fakeshop aus, den man mehrfach abmahnen sollte.  Kein Hinweis auf die Mwst. ,  Kein Hinweis auf die Versandkosten, und vor allem keine Checkbox , auf der Anmeldeseite, das man die Datenschutzverordnung zur Kenntnis genommen hat.

Alles sieht aus wie ein mit Shopify zusammengeschusterter Shop, in 1 Stunde erstellt, der im Impressum Zweigniederlassung Köln, mit Anschrift Berlin hat, und mal auf die Schnelle Mode und Technik , Schmuck und Sport und Möbel in einen Shop setzt, um seinen Abmahnaktivitäten einen legalen Anstrich zu geben.  Sehr unprofessionell und durchsichtig wie dieser Shop gemacht ist und der ganze Konstrukt.  Man könnte hier fast rufen Ami go home, wenn es nicht ein klar erkennbarer deutscher wäre

Es steht zu hoffen, das die Sparkasse Köln-Bonn, wo diese Betrugsfirma sein Konto hat, schnell merkt was hier gespielt wird, und hier auch auf die Bremse steht.

Eine Kopie dieser Abmahnung finden Sie hier.   Abmahnpdf

PS:

Verehrter Leiter der Rechtsabteilung, diese Firmierung wäre legal, und entlarvend  :

Tonterey Ventures LLC. Zweigniederlassung Köln

Friedrichstraße 171
10117Berlin

 



 

01/06/2018

DSGVO Auskunftsersuchende Idioten, oder unsinnige Auswirkungen des DSGVO

Filed under: e-Commerce Splitter — admin @ 19:03

Am 25.5. lief in ganz Europa die 2jährige Übergangsfirst für das DSGVO ab, sämtliche Webseitenbetreiber oder Shopbetreiber zitterten vor diesem Datum, und viele sind bis heute total verunsichert, weil das Gesetzt durch die Konjuries  (Juristen- die immer nur im Konjunktiv reden 🙂 ja erst noch mit mindestens 351 Aktenordnern Auslegungen und Urteilen interpretiert werden muss.

Da gibt es dann doch tatsächlicbh die ersten Freaks, die nichts besseres zu tun haben, sich am 27.5. hinzusetzen, auf einem Shop zu surfen, und dann am 1.6. Nachts um 1 Uhr diese Mail abzusetzen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach Art. 15 DSGVO habe ich das Recht, von Ihnen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob Sie personenbezogene Daten über meine Person gespeichert haben. Sofern dies der Fall ist, so habe ich ein Recht auf Auskunft über diese Daten.

 

Angaben zur Identifizierung:

Adresse:

Max Mustermann    – (echter Name und Adresse ist bekannt)  es war keine Fakemail

Musterstrasse 7

50679 Köln

mailadresse ist bekannt

IP-Adresse:        xx.34.x4.xx am 27.05.18   ist auch bekannt

Sie können meine Identitätsangaben über die Angaben auf der Website „tralala.de“ und der digitalen Signatur dieser E-Mail verifizieren.

  1. Auskunft über meine bei Ihnen gespeicherten Daten

Ich darf Sie in diesem Fall bitten, mir gemäß Art. 15 Abs. 1 DSGVO folgende Informationen elektronisch mitzuteilen:

  1. a) Welche Daten über meine Person konkret bei Ihnen gespeichert oder verarbeitet werden (z.B. Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, IP-Adresse, Cookies, E-Mail-Adresse).
  2. b) Weiterhin wollen Sie mich bitte über die Verarbeitungszwecke meiner Daten ebenso informieren wie über
  3. c) die Kategorien personenbezogener Daten, die bezüglich meiner Person verarbeitet werden;
  4. d) die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, die meine Daten bereits erhalten haben oder künftig noch erhalten werden;
  5. e) die geplante Dauer für die Speicherung meiner Daten, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
  6. f) über das Bestehen meiner Rechte auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung meiner Daten, ebenso wie über mein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung nach Art. 21 DSGVO und mein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.
  7. g) Sofern die Daten nicht bei mir erhoben werden, fordere ich Sie auf, mir alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten mitzuteilen; sowie
  8. h) mir darzulegen, ob eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 DSGVO besteht. In diesem Fall wollen Sie mir bitte aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für meine Person mitteilen.
  9. i) Wurden meine personenbezogenen Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, wollen Sie mir bitte mitteilen, welche geeigneten Garantien gemäß Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung vorgesehen sind.

Bitte stellen Sie mir kostenfrei eine Kopie meiner bei Ihnen gespeicherten personenbezogenen Daten zur Verfügung. Da ich diesen Antrag elektronisch stelle sind mir die Informationen in einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung zu stellen.

  1. Löschung meiner Daten

Weiterhin verlange ich nach Art. 17 DSGVO die unverzügliche Löschung meiner bei Ihnen verarbeiteten personenbezogenen Daten.

Die Voraussetzungen des Art. 17 DSGVO liegen nach meiner Ansicht vor. Sofern ich eine Einwilligung zur Verarbeitung meiner Daten erteilt habe, widerrufe ich diese hiermit, bzw. lege gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein. Dies gilt ebenso für das Profiling gemäß Art. 22 DSGVO. Lehnen Sie die Löschung ab, so haben Sie dies mir gegenüber zu begründen.

Sofern Sie meine personenbezogenen Daten öffentlich zugänglich gemacht haben und gemäß Art. 17 Abs. 1 DSGVO zu deren Löschung verpflichtet sind, haben Sie angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um sämtliche Empfänger meiner Daten darüber gemäß Art. 19 DSGVO zu informieren, dass ich die Löschung aller Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien dieser personenbezogenen Daten verlangt habe.

  1. Frist

Auskunftserteilungen müssen gemäß Art. 12 Abs. 3 DSGVO unverzüglich erfolgen, spätestens aber innerhalb eines Monats. Hiermit setze ich Ihnen eine Frist bis zum 02.07.18 zur vollständigen Beantwortung dieses Auskunftsersuchens.

Mit freundlichen Grüßen


Nachgeforscht und festgestellt, er hat sich nicht angemeldet und nicht gekauft, nur gesurft.  Die IP  ist nur in den  Logfiles des Server aufgetaucht.

Eine Frechheit, dann Shopbetreiber mit solchem Unsinn zu belästigen und zu verunsichern.

Evt. nehm ich den Idioten aus der Überschrift teilweise zurück, der Nerventöter nennt sich lt. linkedin- Research Engineer-  und will damit doch nicht etwa die Reaktionen testen? , aber lieber Research Engineer, man kann dich auch als Korintenkaker oder Tüpflischiesser bezeichnen, ob so einer penetranten unsinnigen Mail, mitten in einer Phase der Verunsicherung.

 



03/05/2018

Google Merchant Center – Alptraum

Filed under: e-Commerce Splitter — admin @ 21:16

Untertitel, die schlafen bei google ganz schön tief, oder sind die faul, oder können nicht mehr, oder zahlt google nicht genug, das der Support davon läuft ?

-NACHTRAG – Deutschland ist nach 5 Wochen freigeschaltet worden, ohne eine Entschuldigung oder Erklärung, aber Österreich ist noch immer gesperrt.-

Das ist der Alptraum eines Shopbetreibers der in google Shopping Produkte über einen täglichen Feed einstellt.

Google Warnhinweis

Dieses Bild bietet sich einem Kunden seit dem 8 April.  Am 9 April Abends waren die Fehler beseitigt, und der gesamte Bestellprozess läuft fehlerfrei durch, ohne das der Google eigne Chrome auch nur einmal unsicher anzeigen würde.   Am 10 und 11 .4 jeweiuls nochmals überprüft. Was kann man mehr machen ?  Ausser mit FF, Edge Safari oder Opera auch zu testen.

Also google über das Kontaktformular gebeten einen erneuten Test zu machen. Drei Tage gewartet, erneut mehrfach hintereinander die Bitte per Kontaktfomular eingereicht das ganze neu zu prüfen.  Zu guter Letzt den Support angerufen, sehr freundlich – sehr kompetent, und überraschend ehrlich.

Ja das Problem ist bekannt, Ihre Wartezeit ist sogar noch kurz- war die Auskunft.  Wir haben zu wenig Leute um die Prüfungen durchzuführen.  Ich werde den Vorgang aber selbst in die Hand nehmen und versucchen das ganze zu Beschleunigen.

Das war vor einer Woche.  Ist die Frage, hat der liebe Gott des Internets seinen Mitarbeiter gefeuert, weil er am Telefon so ehrlich war ? Ist der Mitarbeiter krank geworden und ist deshalb nichts geschehen, oder ist google inzwischen einfach unfähig geworden Kundenfreundlich zu sein ?

Ich tippe ganz stark auf letzteres – zu groß,  zu satt und zu behäbig und abhängig von Algorythmen, die sich selbst nicht mehr richtig prüfen können.  Wobei klar , Algorythmen brauchen keine Bettlaken oder Spannbetttücher von https://www.mh-betten.de , und warum sollte man kleine Shops in irgend einer Form bedienen, wenn die Kasse doch sowie so klingelt.

Hinten anstehen, warten und nicht motzen. Die Zukunft wird groogelig  🙁

NACHTRAG:  Wie durch ein Wunder,und wenn es den Screeshot nicht gäbe, würde man an einen echten Traum glauben, –  alles wieder normal, alles wird gelistet , und kein Kommentar , sowieso keine Entschuldigung. Da gleicht google doch nun wirklich schon einem der alten Götter, keine Emphatie, kein Mitleid, geschweige eine Entschuldigung.

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