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30/04/2018

DSGVO oder Datenschutzgrundverordnung, eine kleine Hilfestellung

Filed under: Hosting und Server — admin @ 22:25

Es wurde in den letzten Jahren schon viel an Gesetzen „maßgeschneidert“ für den Verbraucher von der Politik erfunden. Mit Grauen erinnere ich mich der deutschen „Erfindung“  Button Lösung, wo der Endverbraucher als zu blöde angesehen wurde, zu wissen, wenn ich auf bestellen klicke, muss ich auch bezahlen .  Frau Aigner ist seither der (Alp) Traum einer Frau , die mit Blödsinn immerbleibenden Eindruck hinterlassen hat. Zum Glück ist die Gute nicht mehr in der Bundespolitik 🙂

Die neueste Kreation nun nennt sich DSGVO  oder Datenschutzgrundverordnung ausgeschrieben. Zu viel wird darüber diskutiert, und ganze Abteilungen zermarten sich das Hirn und viele Juristen scharren schon mit den Hufen um Webseitenbetreiber nach dem 25.5.2018 abzumahnen.  Die Erfahrung hat gezeigt, das diese 3,5er Juristen, die nirgendwo ein Bein auf den Boden bekommen, immer ein sehr fruchtbares Feld gefunden haben reichlich abzukassieren, wenn solche Gesetzesmonster in Kraft treten.

Aber es gibt auch freundliche Juristen, die z.B. kostenlose Datenschutzerklärungsgeneratoren zu Verfügung stellen.

Hier, ohne Kommentar einige davon aufgelistet.

Noch kurz, warum sollten Sie eine Datenschutzerklärung erstellen?

Wenn Sie über Ihre Webseiten personenbezogene Daten erheben, speichern oder verarbeiten, haben Sie eine Informationspflicht dem Besucher gegenüber.

Diese Seite z.B. http://e-commerce-expert.de, erhebt keine solche Daten , weil kein Kontaktformular vorhanden ist, und auch keine Kommentaroption gegeben ist.  Diese Seite informiert, erhebt aber keine Daten und speichert diese auch nicht.  Auch wird kein google Analytics verwendet, und die Logdateien des Servers sind deaktiviert.

Haben Sie aber eine Seite wo auch nur ein Kontaktformular angeboten wird, erheben Sie personenbezogene Daten (z.B. email Adresse) und schon sind Sie in der Pflicht.

Ausser einer Datenschutzerklärung sollten Sie Ihre Seite auch verschlüsseln, also per httpS einrichten.  Ihr Provider gibt Ihnen da sicher Hilfestellung.

Hier also die erwähnten Links um Datenschutzerklärungen selbst und kostenfrei zu generieren:

Kostenlosen Datenschutzerklärungs Generatoren

Der eRecht24 Datenschutz Generator

Der Datenschutz-Muster Generator für Webseiten, Blogs und Social Media

Der Datenschutzerklärungs-Generator von Wilde, Beuger und Solmecke

Der Datenschutzgerator der Kanzlei Metzler







UND ACHTUNG: Ein Datenschutzgenerator ersetzt keine Rechtsberatung, die Einbindung von generierten Datenschutzerklärungen erfolgt auf eigenes Risiko. Zu Nebenwirkungen und Folgekosten fragen Sie Ihren Arzt oder besser einen Anwalt Ihres Vertrauens.

Und verfallen Sie auf keinen Fall in Panik und nehmen zweifelhafte Angebote an, z.B. weil Ihre Seite angeblich Abmahngefährdet ist. Lassen Sie sich bei seriösen, fachkundigen Anbietern, oder Ihrem Hoster  beraten, aber denken Sie immer daran ein Hoster kann keinen verbindlichen juristischen Rat geben!

HIER NOCH EINE ECHT COOLE INFORMATIVE SEITE:

https://www.lda.bayern.de/de/kleine-unternehmen.html

Tatsache die Bayern sind mit dieser Seite Spitzenreiter was die Informationen fürWebseitenbetreiber auch kleinerer Firmen angeht. Keine andere Seite ist so gut, sogar mit Musterformularen!! Ob das Frau Aigner war, als Wiedergutmachung 🙂

28/08/2017

E-Commerce AUSBLICK 2018 : WAS ONLINE-HÄNDLER 2018 ERWARTET

Filed under: eCommerce Topics — admin @ 19:56

Wer einen Online-Shop betreibt, muss eine Vielzahl von Vorschriften beachten. Es gelten nicht nur die herkömmlichen Standards des Geschäftsverkehrs, sondern auch Vorschriften, die speziell für den E-Commerce entwickelt worden sind. Shop-Betreiber stellt dies vor eine große Herausforderung, denn werden die Vorschriften nicht beachtet, drohen Abmahnungen, die nicht nur ärgerlich sondern auch kostenintensiv sind.

Keine Zusatzgebühren bei Kreditkartenzahlung

Online-Händler dürfen künftig keine gesonderten Gebühren mehr für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften verlangen.

Die Änderungen treten zum 13. Januar 2018 in Kraft.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Datenschutzgrundverordnung: Die DS-GVO wird verbindlich

Ein wichtiges Thema für Online-Händler wird im neuen Jahr die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Am 25.05.2018 werden die Regelungen der DS-GVO europaweit verbindlich. Datenschutzgesetze sind zwar in der EU nichts Neues, aber mit der DS-GVO kommen auf Online-Händler zahlreiche neue Dokumentations-, Informations- und Meldepflichten zu. Dazu gehören u.a. Datenfolgenabschätzungen und die Umsetzung datenschutzfreundlicher Voreinstellungen.

Online-Händler sollten frühzeitig mit der Anpassung beginnen, denn bei einem Verstoß gegen die DS-GVO drohen empfindliche Bußgelder, die bis zu zwei Prozent des gesamten Jahresumsatzes betragen können.

Unser Partner Protected Shops informiert Sie in allen relevanten Bereichen über die Änderungen und bietet Service bei der Umsetzung der Plichten nach der DS-GVO an.

Widerrufsrecht bei Hygieneprodukten

Spannend bleibt auch wie sich der BGH zum Widerrufsrecht bei Hygieneartikeln äußern wird. Produkte, die aus Gründe der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind (z.B. weil sie entsiegelt wurden). Der BGH hatte einen Rechtsstreit über die Frage zu entscheiden, ob die Schutzfolie einer Matratze als Versiegelung anzusehen ist und die Matratze daher vom Widerrufsrecht ausgeschlossen ist. Da bei dieser Entscheidung EU-Recht eine Rolle spielt hat der BGH die Frage dem EuGH vorgelegt und das Verfahren damit ausgesetzt.

Der EuGH soll jetzt klären, welche Anforderungen an eine Versiegelung zu stellen sind.

 

FAZIT

Im Online-Handel ist das Risiko groß wegen der Nichtbeachtung von rechtlichen Vorgaben abgemahnt zu werden. Eine wichtige Rolle spielen auch die Vorgaben aus Europa, wie die Datenschutzgrundverordnung, die zum 25.05.2018 verbindlich wird und neue Herausforderungen für Online-Händler bereit hält. Welche Neuerungen 2018 darüber hinaus bringen wird, wird sich zeigen.

Den ausführlichen Beitrag unseres Partner Protected Shops finden Sie hier:

https://www.protectedshops.de/infothek/allgemein/jahresrueckblick-diese-themen-waren-wichtig-im-online-handel-2017

 

Infos und Bestellung unter www.protectedshops.de

 

23/07/2017

Rechnung von Online Handelsregister und Gewerberegister

Filed under: Internet-Betrüger — admin @ 12:54

oder auch von HRB Untenehmensinforamtionen UG, in Nürnberg.

Immer wieder werden alte Maschen neu aufgelegt.

Hier wohl ganz neu, eine Rechnung die jemand bekommt, der gerade seine Firma ins Handeltregister eingetragen hat. Achtung es ist KEINE Rechnung, sieht nur so aus.

Mit Datum der Veröffentlichung im Bundesanzeiger, schicken diese Betrüger (manche nennen das lediglich Abzocke), eine Rechnung an die Anschrift der neuen Firma.

So sieht diese Rechung im Original aus (klicken) oder im zweiten Fall hier klicken

Eine Frechheit dabei ist, dass neben der „Dienstleistung“ in einem Portal eingetragen zu sein auch noch ein zweiter Posten HRB (A) berechnet wird. Wofür ist das ?  Soll es suggerieren, dass das die Handelsregistergebühren sind, die man ja meist schon im Voraus an das zuständige Registergericht bezahlt hat ?

Kontrolliert man diese Rechnungen mit ein wenig Misstrauen, erkennt man schnell den Betrug.

Zumal sich der Rechnungssteller , die Firma HGR Online GmbH, (auch die andere Firma) des wunderschönen Satzes bedient:

„Der zu entrichtende Betrag dieser Dienstleistung ist fakultativ durch einmalige Zahlung auf die unten stehende Bankverbindung zu entrichten“.  –  Also freiwillig -aber wer liest schon immer das Kleingedruckte-?

Schaut man auf die Webseite der hgronline . de, sieht man  die Seite entspricht nicht den Vorschriften.
Kein Impressum, sondern nur eine Kontaktseite.
Eine Anschrift mit Postfach.
Kein Ansprechpartner und vor allem KEINE AGBs.

Die Domain gehört einer  Anna Giannakopoulou (laut Denic). Sie wurde Anfang Juli diesen Jahres registriert und ist bei Domainfactory gehostet.
Evtl. wird Domainfactory ja auch auf diesen Betrug aufmerksam.

Zumindestens wäre es wünschenswert, diese alte Betrugsmasche und deren dubiosen Hintermännern schnellstens das Handwerk zu legen.
Ob Anna bekannt ist, was mit Ihrer Domain gemacht wird?
Ob es Anna in Duisburg wirklich gibt ?

Rein juristisch mag das Vorgehen dieser InternetDunkelmänner korrekt sein.
Aber nennen wir es einfach beim richtigen Namen, es ist Betrug.

Wer also so eine Rechung bekommt, „müllen“!!
Es werden keine rechtlichen Schritte von Seiten der Betrugsfirma kommen.

Es besteht KEIN Zahlungsanspruch.

Zusatz:

HRB – unternehmensinformationen . de hat wenigsten ein Impressum,  und hat im Betreff : Veröffentlichungsofferte. Aber ansonsten aufgemacht das man leicht auf die „Offerte“ hereinfallen kann.

 



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