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20/06/2017

Reminder: Domain SEO notice, alte Masche, und immer noch aktiv

Filed under: eCommerce Topics,Internet-Betrüger — admin @ 08:50

Seit Monaten wieder gehäufte , nervige , eindeutig betrügerische Mails dieser Art:

Rainer Kittelmann,
Am Weidenbach 25
Pulheim
DE, 50259, GERMANY

Dear Rainer Kittelmann,

You have 1 domain name seo registration service pending.

This solicitation is to inform you that it’s time to send in your search engine registration for kult.shop.
Failure to complete this order by 06/26/2017 may result in the cancellation of this offer (making it difficult for your customers to locate you, using search engines on the web). We do not register or renew domain names. We sell traffic generator software.
Act soon! This offer for kult.shop will expire on 06/26/2017. Act today!

PAY NOW
Domain Name: Registration Period: Price: Term:
kult.shop 07/10/2017 to 07/10/2018 $75.00 1 Year

Jeder Domaininhaber hat diese Mail sicher schon einmal bekommen.  Wer sich nicht auskennt reagiert natürllich verunsichert.

Auch hier gillt, wie in so gut wie allen Fällen, wo per dubioser Email eine Zahlungsaufforderung kommt, „müllen“  .   Solche Mails sind von irgendwelchen MöchtegernSEO Gurus verfasst, und werden als MassenMüllmails an Domaininhaber verschickt.

Das traurige ist, das es noch immer Domaininhaber gibt, die auf diese Betrüger reinfallen.

Wichtig ist, diese Mails kommen aus dem Land der unbegrenzten Möglichkeiten, wo das legal ist.  Der kleine fast nicht lesbare Hinweise am Ende der Mail ist hierbei Pflicht in USA, aber der erste Satz ist eindeutig eine Lüge:  Sie erhalten diese Mail weil Sie sich dafür angemeldet haben Special Offers zu erhalten. In Wahrheit werden durch Spider in den Whois Datenbanken der Domainregistrare die Mailadressen ausgefilter.

Dieser Möchtegern SEO Guru hat eine wenig überzeugernde Seite im Netz  und schickt den Großteil seiner Mails aus China/Hongkong. Die Firma gehört einem gewissen Herrn Taubert und ist eingetragen in Florida. Zahlungen werden über Seiten in China abgewickelt.

Wenn Sie wirklich auf diesen „sauberen“ Betrüger reingefallen sind, gehen Sie davon aus , das Geld ist weg, und dient der Finanzierung von Herrn Tauberts Leben in Miami.

Also solche Mails „IMMER MÜLLEN“ nie auf den Link zum abmelden (unsubscribe) klicken, denn damit zeigen Sie das Ihre Mailadresse aktiv, und gültig ist, und damit ist die Adresse dann auf einer Sammlung von Mailadressen, die dann verkauft werden, an Spammer.



13/01/2017

Verbraucherstreitbeilegung – Neue Pflichten für Onlinehändler ab 01.02.2017

Filed under: eCommerce Topics — admin @ 12:45

Nachdem Onlinehändler mit der Umsetzung der ODR-Verordnung am 09.01.2016 verpflichtet worden sind, einen Link auf ihrer Webseite zu der OS-Plattform anzugeben sowie auf diese hinzuweisen, kommen zum 01.02.2017 schon wieder neue Informationspflichten aus dem Bereich der außergerichtlichen Streitbeilegung auf sie zu.

Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) sieht vor, dass Onlinehändler auf die Bereitschaft oder Verpflichtung an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren sowie auf die zuständige Schlichtungsstelle hinweisen müssen. Falls sie nicht dazu bereit oder verpflichtet sind, müssen sie ebenfalls darauf hinweisen.

Auf einen Blick: Welche Plichten müssen Online-Händler konkret umsetzen?

Allgemeine Informationspflichten (§ 36 VSBG):

  • Onlinehändler müssen ab 01.02.2017 auf ihre Bereitschaft oder Pflicht hinweisen, an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen, hinweisen und die zuständige Streitbeilegungsstelle benennen (mit Anschrift und Webseite).
  • Bei fehlender Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen, müssen Online-Händler ebenfalls darauf hinweisen. Diese Pflicht entfällt, wenn das Unternehmen zum 31.12. des Vorjahres zehn oder weniger Mitarbeiter hatte.
  • Der Hinweis sollte im Impressum erfolgen und in den AGB wiederholt werden.

Informationspflichten nach Entstehen der Streitigkeit (§ 37 VSBG):

  • Nach Entstehen der Streitigkeit müssen Online-Händler ab 01.02.2017 auf ihre Bereitschaft oder Verpflichtung hinweisen, an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
  • Der Hinweis hat in Textform zu erfolgen. Im Hinweis enthalten muss auch die zuständige Schlichtungsstelle (Name/Anschrift/Webseite) sein.
  • Ist der Händler nicht bereit, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen, muss er darauf ebenfalls hinweisen.
  • Händler, die zur Teilnahme an der alternativen Streitbeilegung verpflichtet sind, müssen auf ihre Verpflichtung hinweisen. Im Hinweis enthalten muss auch die zuständige Schlichtungsstelle (Name/Anschrift/Webseite) sein.
  • Der Hinweis sollte im Impressum der Webseite erfolgen und in den AGB wiederholt werden.

Welche neue Pflichten bis 01.02.2017 im Einzelnen umzusetzen sind und wie die Umsetzung zu erfolgen hat, erfahren Sie in diesem ausführlichen Beitrag von Protected Shops:

http://www.protectedshops.de/infothek/whitepapers-und-how-tos/verbraucherstreitbeilegung-01.02.2017

Um Onlinehändler vor Abmahnungen zu schützen, bietet die Protected Shops GmbH Shop-Betreibern die Erstellung und Aufrechterhaltung wartungsfreier Rechtstexte an. Über einen einfachen, aber präzisen Fragebogen werden die wesentlichen Punkte des jeweiligen Geschäftsmodells ermittelt, woraufhin individuelle und abmahnsichere Rechtstexte gestaltet werden können. Im Anschluss hieran die Rechtstexte direkt im Onlineshop eingebunden werden – per Schnittstelle oder manuell.

 

Wer übrigens Protected Shops aktiv hat, mit automatischen Updates!! der ist von Anfang an automatisch auf der sicheren Seite, auch in diesem Fall Jetzt noch Angebot sichern bei protected Shops und bis 31.1.17 bis zu 60 Euro sparen

16/06/2016

Wie gut oder smart ist google wirklich ? Oder wie weit geht die Datenprüfung ?

Filed under: e-Commerce Splitter — admin @ 08:13

Es gibt heute einen unumschränkten Herrscher des Internets, der vor allem im e-commerce eine entscheidende Rolle spielt. Google

Warum google so wichtig geworden ist? Weil wir die User google zu dem gemacht haben was es heute ist.

Es gibt viele unverständliche Dinge rund um google, aber der normale Nutzer will ja nur finden was er sucht.

Im Bestreben seinen Nutzern das bestmögliche Ergebnis zu zeigen treibt es nun der große Herrscher auf die Spitze.

Vor Jahren hat google großzügig wie man ist, sein google shopping ins Leben gerufen und allen Shopbetreibern kostenlos zur Verfügung gestellt. Aber oh Wunder, nach der erfolgreichen Anlaufphase wurde dieses Tool plötzlich kostenpflichtig.

Man konnte nun einige Zeit mit einem geeigneten Tool, automatisch via eine xml oder csv Datei seine Produkte in die entsprechende Google Kategorie einstellen, und dort via sein Adwords Konto kostenpflichtig Werbung machen.

Die Verkäufe haben viele Shopbetreiber erfreut, und auch etwas schläfrig gemacht. Aber nicht nur die Shopbetreiber haben sich in Ihrer Zufriedenheit zu sicher gefühlt auch viele Agenturen haben nicht mit der neuesten Entwicklung gerechnet.

Plötzlich ändert google seine Richtlinien. Es fängt an mit Warnungen das die Datei (der Feed) die man bei google Shopping (via sein Merchant Konto bei google) einstellt, nicht mehr den Richtlinien des großen Herrscherhauses entspricht. Erste Anfragen im google Support geben nicht so richtig Aufschluss. Es erfolgt eine zweite Warnung, das man das Problem fixen soll, oder das Konto wird gesperrt. Spätestens jetzt wäre eine detaillierte Erklärung von google angebracht, aber wie das so ist bei abgehobenen Herrschern, was kümmert mich das Volk 🙂 Es wird auf Unmengen von FAQ Seiten verwiesen, die für einen nicht eingeweihten, aber auch für Agenturen nicht immer sehr verständlich sind.

 

BESSER MIT GEPRÜFTEN EMPFEHLUNGEN – AUSGEZEICHNET.ORG
 

Die Änderung, die in den letzten Wochen zu immer mehr solchen Problemen führte ist folgende.

Hat ein Shopbetreiber Produkte mit Attributen, also z.B. Größe, Farben, Materialien ect, und wird durch diese Attribute eine Preisänderung bewirkt, verlangt google nun, das der Feed für jedes Attribut eine eigene Produkt URL beinhaltet.

Soweit kein Problem, das ist technisch umsetzbar. Gnädig wäre es von google gewesen das den Kunden (also den Shopbetreibern) mit zwei oder drei Sätzen verständlich darzustellen. Aber Kundenkommunikation kann google noch nicht. (kostet ja nur bringt aber nichts ein)

Problematisch wird es nun aber wenn ein Shop, z.B: in der Möbelindustrie oder anderen Industrien viele Attribute hat die Preisänderungen am Produkt bewirken. Hier zwei Beispiele:

https://www.moebelhaus-remer.de/Wohnzimmer/Sofas-Couches/Ecksofa/Leder-Lederoptik/Wohnlandschaft-Pandora-von-Polinova-in-echt-Leder::354.html

http://www.vr-tueren.de/Zimmertueren-Innentueren-Tueren-/Designtueren-Profilgefraest/Designtueren-Serie-Madlen-profilgefraest-Hoehe-1985-mm-Fraesbreite-40mm/Designtuer-profilgefraest-Madlen-Ma-5-1985mm-Mit-Lichtausschnitt-LA-1::1399.html

Nehmen wir einfach an, es sind 10 Attribute, wie z.B. Farbe, Material ect. Innerhalb jeden Attributes gibt es noch 3 Werte, wobei jedes mal ein Aufpreis verlangt wird.

Macht schon mal 3 URLs für jedes Attribut mit drei Werten. Wenn man jeden Attributwert miteinander kombiniert kommt man gleich auf eine Zahl von 1000 Produkt URLs. Wobei 10 recht niedrig angesetzt ist. In verschiedenen Industrien z.B. bei Möbeln gibt es weit mehr als nur diese fiktiven Werte.

Hat man nun z.B. einen Shop mit z.B. 1500 Produkten die alle dem obigen Beispiel entsprechen, kommt man schnell auf Produkt URLs jenseits der Million. OK was solls , technisch umsetzbar und kein Problem. ABER: google akzeptiert gar nicht so viele URLs in einem Feed. Je nachdem welchen Supportmitarbeiter man am Tel. hat liegt die Zahl bei 150.000 evtl. bis 200.000 .

Und nun ? Hier nun ist sogar google überfordert. Endlich mal hat auch diese allmächtige Firma seine Grenze erreicht. Hinter dem angeblichen Bestreben den Nutzern noch bessere Suchergebnisse zu ermöglichen, steht etwas viel einfacheres. Mehr Geld scheffeln, und mehr Informationen über die Nutzer. Hat google bisher bei einem Shop mit 1500 Produkten nur 1500 Produkt URLs bekommen, und im besten Fall eben 1500 bezahlte Anzeigen, erhöht sich nun diese Anzahl. Eine Lösung ? Auch hier keine Antwort vom google Support bisher.

 



 

Und nun die Antwort wie smart sind die „guurgel“ robots? Wenn man alles nach den Wünschen des großen Sammlers gemacht hat und seine Produkte endlich wieder teilweise bei google einstellen darf, kommt eine solche Mail :

Sehr geehrter Google Shopping-Händler,

Wir haben Ihr Google Merchant Center-Konto mit der ID ““““‘ (#########, Deutschland) erneut überprüft und festgestellt, dass die beanstandeten Verstöße gegen die Datenqualität noch immer nicht behoben wurden. Unten finden Sie einige Beispiele der gefundenen Verstöße. Als Folge wurde Ihr Konto gesperrt und Ihre Produkteinträge erscheinen nicht mehr auf Google Shopping. Zusätzlich können auch zugehörige Merchant Center-Konten gesperrt werden.

Falsche Sprache

FALSCHE SPRACHE

Google Shopping gestattet keine Produkteinträge, die in einer Sprache verfasst sind, die im Zielland nicht als offizielle Sprache anerkannt ist.

Beispiele: falsche Sprache

– Artikel-ID 1370: Bücherschrank Halifax, im Landhausstil weiß, Massivholz, Maße 165x220x40cm mit Türen unter https://www.moebelhaus-remer.de/Wohnzimmer/Regale/Alle-Regale/Buecherschrank-Halifax-im-Landhausstil-weiss-mit-4-Tueren-von-Novasolo::1370.html?pk_campaign=google_shopping

– Artikel-ID 1072: Kleiderschrank Halifax, im Landhausstil in weiß, Massivholz, Maße 110x190x55cm mit 2 Schubladen unter https://www.moebelhaus-remer.de/Schlafzimmer/Kleiderschraenke/Drehtuerenschraenke/Kleiderschrank-Halifax-im-Landhausstil-in-weiss-mit-2-Schubladen-von-Novasolo::1072.html?pk_campaign=google_shopping

Auwei da stehen doch tatsächlich unverständliche Worte drin, die in der deutschen Sprache unbekannt sind. Das Dilemma, wie soll ich Halifax ins deutsche Übersetzen ?

Großer erhabener Herrscher über den e-commerce, die Nutzer und die Daten der Welt. Erbarme dich, lerne deutsch , mache einen Integrationskurs wenn nötig und mache so lange bis du da bist, wo du sein willst, die gesperrten Konten deiner Geldkühe wieder auf.


Nach 24 Stunden, und nachdem der deutsche Support von google KEIN !! Problem erkennen konnte, und den Fall an die oberste Instanz, die Inquisition (ja Sie ist wieder auferstanden 🙂 nur der Name ist neu: Richtlinienabteilung )weitergereicht hatte, kommt diese Begründung:

„Das Merchant Center bleibt gesperrt wegen der Sprache.

Ich habe nur auch die Details hierzu erhalten. Das Problem ist klein, aber scheinbar nicht in Ordnung für die Richtlinienabteilung. Auf der Website im Kaufabschlussprozess ist 2 Mal das Land auszuwählen, und beide Male steht hier „Germany“ zur Auswahl und nicht „Deutschland“ („Ihre Kundenadresse“ und „Versand nach“).

Bitte ändert dies ab und meldet euch anschließend nochmal bei unserem Team, sodass wir das Ganze erneut zur Prüfung schicken können. “

Man merke, google prüft nicht nur den Feed, sondern den kompleten Anmeldebereich und den checkout.  Wir warten mal ab was die „Inquisition“ nach der erfolgreichen Übersetzung auf Deutschland (frecherweise haben wir es gewagt auch noch Netherlands und Belgium ins Deutsche zu übersetzen) noch findet, oder ob das Konto nun freigeschalten wird.

Google schreibt uns nun schon vor, wie die Länderbezeichnungen sein müssen, mal schauen, evt muss nun in einem deutschen Shop, der auch die Schweiz oder Östereich bedient die Ländernamen in Schwitzerdütsch oder Östereichisch übersetzt werden ? 🙂

Nur was hat das noch mit den Suchergebnissen zu tun ?  Da wird der erhabene Herrscher über die Daten sicher auch eine blöde Begründung finden.

NACHTRAG, google hat nach dem Wochenende noch zwei Tage gebraucht um den Account nun freizugeben. Aber eine echte Antwort was das mit Suchergebnissen oder Anzeigen in google Shopping oder Adwords zu tun hat, gibt es keine.

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