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16/10/2015

Darf das Finanzamt eine Domain pfänden ?

Filed under: e-Commerce Splitter — Schlagwörter: , , — admin @ 14:04

Hochinteressant, falls es mal passiert:

Das FG Münster hat mit Urteil vom 16.9.2015 – 7 K 781/14 AO entschieden, dass das Finanzamt die Ansprüche aus einem Internet-Domainvertrag pfänden kann.

Geklagt hatte eine Genossenschaft, die als Registrierungsstelle Internet-Domains verwaltet und betreibt. Die Genossenschaft hatte mit einem Unternehmer, der Inhaber eines Onlineshops für Unterhaltungselektronik war, einen Vertrag über die Registrierung einer Internet-Domain geschlossen, in dem sie sich u.a. zur Zurverfügungstellung und Unterhaltung einer Internet-Domain verpflichtet hatte.

Aufgrund rückständiger Steuern des Unternehmers pfändete das beklagte Finanzamt u.a. dessen Anspruch auf Aufrechterhaltung der Registrierung der Internet-Domain für seinen Onlineshop. Mit ihrer hiergegen gerichteten Klage begehrte die Genossenschaft die Aufhebung der Pfändung.

Der 7. Senat des Finanzgerichts Münster wies die Klage ab. Bei den Rechten des Unternehmers aus dem Domainvertrag handele es sich, so der Senat, um pfändbare Vermögensrechte im Sinne der abgabenrechtlichen Pfändungsvorschriften.

Gegenstand der Pfändung sei dabei nicht die Internet-Domain als solche, die nur eine technische Adresse im Internet darstelle, sondern die Gesamtheit der schuldrechtlichen Ansprüche, die dem Domaininhaber gegenüber der Vergabestelle aus dem Registrierungsvertrag zustünden.

Das beklagte Finanzamt habe mit der Pfändung auch keine pfändungsfremden Ziele verfolgt, sondern sich das Zugriffsrecht auf die Ansprüche des Unternehmers aus dem Domainvertrag gesichert. Die Genossenschaft könne als Drittschuldnerin in Anspruch genommen werden, da sie Schuldnerin der Ansprüche aus dem Domainvertrag sei.

Der Umstand, dass für die Genossenschaft durch eine zunehmende Zahl solcher Pfändungen zukünftig ein nicht unerheblicher Arbeits- und Verwaltungsaufwand ausgelöst werden könne, sei dabei unerheblich.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage hat der Senat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.

Was also noch entschieden werden muss an höchster Stelle.  Was aber nicht geht (bisher), das ein deutsches Finanzamt eine .com , net oder andere Toplevel Domain pfändet, deren Registrierungsstelle nicht innerhalb der EU oder Deutschlands liegt.

08/08/2015

Bestellbestätigung zur monatlichen Zahlung von 19,90 ? Betrug

Filed under: Internet-Betrüger — admin @ 07:35

Zitat aus einer Mail die wir kürzlich erhalten haben:

….Guten Tag, seit vielen Jahren biete ich News, Infos und Verbraucherinformationen auf meinem Blog an. In letzter Zeit fehlt mir jedoch das Geld, um mich meiner Mission in angemessenem Umfang widtmen zu können. Da ich jedoch denke, dass meine Mission für jeden meiner Mitmenschen von großer Wichtigkeit ist, geht Ihnen Ihnen hiermit eine […]

jaja, was würden wir ohne diesen guten Menschen machen ?

Der Clou dann in diesem Satz:

Bestellbestätigung zur monatlichen Zahlung von 19,90 ?

Ein Glück das dieser Oberschlau wenigstens ein Fragezeichen setzt, sonst hätten wir es doch tatsächlich nicht gemerkt. 🙂

Wer eine soche Mail bekommt, IN DEN MÜLL DAMIT.

Wir sind für Umweltschutz, auch im Netzt, und daher für Mülltrennung.  Dieser Müll, der angeblich aus Berlin kommt, gehört aber in den Hausmüll, der aber unedingt verbrannt werden muss.

Der Gipfel ist dann das fett hervorgehobene im „Rechungstext“:

für die nächsten 12 Monate zu. Sollten Sie mit der Zahlung NICHT einverstanden sein, dann 

widersprechen Sie diesem rechtsgültigen Vertrag durch Ausfüllen des Kontaktformulares auf meinem 
Blog xxxxxxxxxxxx.de/
Widersprüchen per E-Mail wird NICHT (!) stattgegeben, es wird in diesem Fall nach 7 Tagen eine 
rechtsgültige Mahnung per Post folgen!

Nachfolgend Ihre Bestell-Details:

Rechnungsanschrift:
info@ialla.com

Rechnungsnummer: 31016627
Datum: 05..08.2015
IP-Adresse: 79.207.86.46

Artikelnr.	Stück	  Artikeltext					Unit Price	Total EURO 
___________________________________________________________________________________________
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1001		  1 	  Unterstützung  antiabzockenet.blogspot.de     19,90 EUR      19,90 EUR
			Vertragslaufzeit 12 Monate bis 09/2016
--------------------------------------------------------------------------------------------
Summe der Artikel:      238,80 EUR
Versandkosten:          0,00 EUR
Gesamtsumme:            238,80 EUR

Diese Leistung ist umsatzsteuerfrei gemäß §19 (1) Umsatzsteuergesetz

Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt dieser Rechnung entweder per Paypal 
oder Google Wallet an folgende E-Mail-Adresse:
o.forseti@hotmail.com

Bankdaten erhalten Sie auf Nachfrage per E-Mail.

Verwendungszweck: Unterstützung  antiabzockenet.blogspot.de  

Nach Bezahlung erhalten Sie noch eine ordentliche Abschlussrechnung
Mit freundlichen Grüßen
O.Forseti

Sie erhalten diese E-Mail aufgrund einer rechtsgültigen Bestellung auf http://#############t.de
Impressum: O. Forseti,  Bürgerheimstr. 23, 10365 Berlin
Telefon: (030) 47475582 , Telefax: (030) 47475583
E-Mail: o.forseti@hotmail.com

Es gibt leider immer wieder Fälle, wo verunsicherte Mailempfäger solchen idiotischen Mails glauben, daher die Warnung und Bitte, ungelesen in den Papierkorb, und keine Angst haben!!  Mal schauen wieviel Porto Herr oder Frau O.Forseti ausgeben will, für Rechnungen mit einer Rechungsanschrift , die nur aus einer Mailadresse besteht 🙂

25/06/2015

1 Jahr Verbraucherrechte-Richtlinie (VRRL)

Filed under: e-Commerce Sicherheit — Schlagwörter: , — admin @ 10:31

Mittlerweile ist mehr als ein Jahr vergangen, seit am Freitag den 13.6.2014 die Verbraucherrechte-Richtlinie (VRRL) in deutsches Recht umgesetzt wurde. Unser PArtner Protected Shops will nun mit einer  Umfrage (24.6-24.7.15)  ermitteln, wie Sie als Shopbetreiber  mit den gesetzlichen Neuerungen umgehen, welche Folgen sie für sie hatten und welche Probleme auch nach einem Jahr VRRL noch bestehen.

Klicken Sie auf die Grafik und Gewinnen mit etwas Glück auch noch.

Protected Shop Umfrage

 

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